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Die Gebäude des Jakob Roth waren brandversichcrt
unter Nr. 136 a per.Fr. 36006'
(dabei Wasserrad, Dampfkessel und Kamin mit
Fr. 6000 inbegriffen) Nr. 136 6 per. „ 7000
Sa.Fr. 43000
Die erste Abschätzung hat unterm 9. Mai den Schaden ausFr. 39350 festgesetzt, dabei aber den Abzug des Dampfkessels, derdurch eine besondere Expertise noch gewertet werden soll, vorbehalten.
Die zweite Abschätzung, welche unterm 24. Mai stattfand,ergab als Resultat:
Brandsumme der Gebäude.Fr. 43000
Ab: a) Wert der Materialüberreste . . Fr. 2200 ^
b) von Wasserrad, Kessel und Kamin „ 5450 „ 7 650
Brandschaden Fr. 35350 ^
Roth hat sich mit der ersten Abschätzung einverstanden erklärt, Idie Wertung des Dampfkessels hat aber bisher noch nicht statt- ,gesunden, so daß die Differenz zwischen der ersten und zweitenAbschätzung noch nicht angegeben werden kann.
Für das Departement: Braun.
Actum Frauenfeld, den 29. Mai 1883.
Wor Werhörrichteramt des Kantons Wurgau.
Einvernahme
des Albert Gubler, Knecht in Friedthal, geb. 1858. 5
Nach Ermahnung zur Wahrheit: ^
Es werden dem Zeugen der Inhalt des Polizeirapportes vorn .25. Mai und die hierauf bezüglichen Zeugendepositionen zur Kenntnis ^gebracht, worauf er sich folgendermaßen ausspricht: ^
Die in dem genannten Polizeirapport und in den mir vor-gehaltenen Zeugenaussagen enthaltenen Behauptungen sind voll- ^ständig unrichtig, und ich habe mich auch nie weder zu meinem ^Vater, noch zu sonst jemandem in diesem Sinne ausgesprochen. Ichhabe zwar mit meinem Vater noch in der Brandnacht allerdings ^geredet, aber so etwas hätte ich ihm niemals erzählen können, weil ^
es durchaus unwahr ist. Ich wiederhole und bestätige vielmehr von ^
Wort zu Wort diejenige Darstellung über meine Wahrnehmung des