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Antrag der Staatsanwaltschaft). H. der Anklage-kammer des Kantons Thurgau .
Tit. Anklagekammer des Kantons Thurgau !
Die Untersuchung hat nicht nur kein Beweismoment"geben für eine Schuld der Angeklagten, Familie Roth,sondern dargethan, daß der gegen die letztere erhobeneVerdacht der Brandstiftung ein vollständig unbegrün-deter war. Es wird deshalb beantragt, der Untersuchung keineweitere Folge zu geben und die Kosten dem Staate zu überbinden.
Bischofszell , den 14. Juni 1883.
Der Staatsanwalt-. A. Scherb.
Frauenfeld , den 22. Juni 1883.
Tit. Justizdepartement des Kantons Thurgau !
Als langjähriger Anwalt der Familie Roth und speziellI- Roths bei Anlaß des Erwerbs der Fabrik Fricdthal wünsche ickbezügl. der Anklage betr. Brandstiftung in Ausstand zu treten.Gleichzeitig ersuche Sie, die Beschlussessassung der AnklagekammerZU befördern, indem Roth den Wiederaufbau der Fabrik nächsteAZoche beginnen möchte. dNit Hochachtung
Wild, Fürsprech.
k. Beschluß der Anklagekammer.
Aie Anklagekammer des Kantons ZHurgan
hat
Nach Einsicht der vom Berhörrichteramte des Kantons Thurgau^gen I. Noth L Complicen in Friedthal bei Aawangen betr.Brandstiftung aufgenommenen, von der Staatsanwaltschaft untermJuni 1883 mit der Verfügung cinbegleiteten UntersuchungsaktenJahrgang 83, Nr. 18/146), der Untersuchung keine weitere FolgeZu geben und die Kosten (Fr. 154.15) dem Staate zu überbinden —
in Betracht:
vergangenen 6. Mai. abends zwischen 8 und 9 Uhr, gerietdas Wohn. und Fabrikgebäude im sogen. Friedthal bei Aawangen