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v. Kapport des Verhöramtes an die Staats-anwaltschaft.
Frauenfeld , den 12. Juni 1863.
Tit. Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau in Bischofszell .
Am vergangenen 6. Mai, abends zwischen 8 und 9 Uhr, ge-riet das Wohn- und Fabrikgebäude im sogenanuten Friedthal beiAawangen in Brand und wurde sozusagen gänzlich ein Raub derFlammen. Das mit dem Namen „Friedthal" bezeichnete Etablisse-ment, bestehend aus dem genannten Gebäude, einem Rohstoffschuppenund einem Magazin mit angebautem Holzschopf, hatte früher dembekannten Hrn. Wassermann in Frauenfeld gehört und war vorigesJahr aus dessen Konkursmasse von I. Roth erworben worden,welcher in demselben, nach dem Vorgang des früheren Besitzers, einPutzfadenreinigungsgeschäft betrieb. Magazin und Rohstoffschuppensind unversehrt, ebenfalls eine Scheune, welche der neue Eigentümermittlerweile hatte erstellen lassen. Der Gesamtgebäudcschaden beträgtbei einer Versicherung von Fr. 43000, soweit er bis jetzt ermitteltwerden konnte, zwischen Fr. 35 350 und 39350, nach Maßgabeder Zuschrift des Baudepartements an das Verhöramt vom 28. Maiabhiu, außerdem sollen dem Brandbeschädigten für zerstörte Vor-räte und Maschinen Fr. 19 500 und für zu Grunde gegangenesMobiliar Fr. 2537. 50 vergütet werden.
Nach den übereinstimmenden Berichten, sowohl der zur Zeitdes Brandes anwesenden Hausbewohner, als der ersten Hülfeleistenden,muß das Feuer im ersten Stock des sogenannten Anbaues entstandensein, woselbst zirka 40 Zentner trockene Pntzfäden aufgehängt waren,die am Tag darauf (der Brand entstand Sonntag Abend) hättenabgenommen werden sollen. Mit der gleichen Sicherheit muß Brand-stiftung angenommen werden; denn nicht nur befand sich in jenemAnbau überhaupt keine Feuereinrichtung, sondern auch die im eigent-lichen Fabrikraum vorhandene Heizung wurde am Tage vor demBrande nicht in Betrieb gesetzt, da an diesem Tag mangels anRohstoff nicht gearbeitet werden konnte, sodaß ein Brandausbruchaus Fahrlässigkeit undenkbar ist. Verdächtig dieser Brandstiftungwar in erster Linie ein früherer Buchhalter des jetzigen Besitzers,