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einige Tage vorher erst aus dem Gefängnis entlassen wordenar und gegen Roth früher schon Drohungen ausgestoßen hatte,a ein dieser sowohl, als feine Frau und der frühere Besitzer Wasser-mann, welche das Bezirksamt ebenfalls in Berdacht hatte, vermochten. dllibi nachzuweisen und konnten somit vorderhand nicht weiter>n Betracht fallen. Im Schlußberichte des Bezirksamtes wurdeMrauf der Verdacht der Thäterschaft auf den Eigentümer JakobBh, seine Frau, seine Mutter und eventuell auch auf seinen Vater3k enkt und alsdann diese Personen auch wirklich in Untersuchung
gezogen.
Untersuchung hat meines Erachtens nichtfür den erwähnten Verdacht keine Beweise er-geben, sondern sogar positiv die Unschuld des Jakoboth sowohl, als seiner Angehörigen zu Tage ge-ordert. Was speziell den Vater Roth anbelangt, so ist die ihnk reffende Vermutung, wie sie auf Seite 22 der Akten ausgesprochen!.' durch die Untersuchung gänzlich widerlegt worden; betreffend*k junge und alte Frau Roth verweise auf das wiederholte Zeugnisks Knechtes Albert Gubler, laut welchem beide genannte FrauenMindestens die letzten ^ Stunden vor dem Brande die Wohnstubenicht verlassen haben, somit das Feuer ohne Zuhülfenehmen von"ndschnüren oder weiterer Helfershelfer, aus welche beide Even-ua itäten nicht das mindeste deutet, absolut nicht gelegt haben°""en, und Jakob Roth selber ist zur Zeit der Entstehung deskuers gar nicht zu Hause gewesen, sondern schon morgens, etwa3 Uhr, von daheim fortgefahren und erst abends, als es schonKannte, dahin zurückgekehrt. Es würde zwar diese Abwesenheitll" ^ llch nichts beweisen und könnte dieselbe sogar, unterWänden wirklich, wie es anfangs geschehen ist. als Verdachts-onient aufgefaßt werden. Aber Roth hat sich über die Gründeden^R^ über die Veranlassung seines Abstechers auf
er^b ^ einer Art ausgewiesen und sich auch in Wängi, woon ^ ^«erschein zuerst bemerkte, so benommen, daß diese Reifeaeb" ^ mehr mit dem Feuerausbruch in Zusammenhangfalls^ ^krden kann. Zu dem kommt, wie die Untersuchung eben-Anb ^""^estellt hat, daß der Zugang zu dem Tröckneraum desaues für jedermann offen stand, somit nicht deshalb auf die""sbewohner als Thäter geschlossen werden muß, weil sonst