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die Frage vorlege», ob sie gegen mich irgend etwas wüßten, dasmich der Brandstiftung verdächtig erscheinen läßt, und sie sollendann reden, wenn ihnen wirklich so etwas bekannt ist. Die be-treffenden Kosten werde ich übernehmen.
Vorgelesen u. s. w. (siß.) Jakob Roth.
Der Verhörrichtcr: Der Aktuar:
(8iK.) Dr. Sandmeyer. (si^.) Schuppli.
Verfügung.
Vorladung des
1) Würmli, Aufseher, Häusern bei Müllheim ,
2) Heinrich Gutersohn, Häuslenen,
3) Jehli, Häuslenen,
4) Carl Boßhart in Wittenweil,
5) Jakob Boßhart in Häuslenen,
auf Freitag den 26. Oktober, vormittags 8 Uhr.
Frauenfeld , den 22. Oktober 1883. Verhöramt.
Actum Frauenfeld, den 26. Oktober 1888.
Kor Kcrhörrichteramt des Kantons Khnrgau.
Einvernahme
1. des Joh. Würmli, Aufseher in Häusern bei Müllheim , geb. 1840.
N. E. z. Wahrheit.
Es ist ganz richtig, daß am Samstag den 5. Mai abendsden Arbeitern Joh. Lang und Carl Boßhart von Wittenweil Be-richt geschickt wurde, sie sollten statt am Sonntag nachts 12 Uhrerst am Montag Morgen wieder zur Arbeit erscheinen. DieseMaßregel wurde von mir angeordnet, nachdem ich den Herrn Rothvorher verständigt hatte; der Grund davon war, daß nur noch fürhöchstens einen Tag gekochter Rohstoff zum Auswaschen vorhandengewesen ist und man, bevor man wieder kochen konnte, wartenmußte, bis die um jene Zeit gerade angekommene Ware vomBahnhof Frauenfeld abgeholt war. Unter diesen Umständen hättees keinen Sinn gehabt, bei Nacht arbeiten und die Leute am Tagwarten zu lassen, und deshalb wurden die beiden Arbeiter abbestellt.Denn nach meiner Berechnung hätte man vor Dienstag Vormittag