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Die Milchproduktion im Thurgau in ihrem Verhältniss zur Ernährung des Volkes : : Referat an die Thurgauische gemeinnützige Gesellschaft / / von Jakob Christinger, d. Z. Präsident derselben
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zur Folge gehabt. Die Bauern wünschten einen möglichst großenMilchkonto per Jahr zu erzielen; die Käser selbst drangen mitrücksichtsloser Strenge darauf, daß ihre Lieferanten alle Milch,die sie nicht zur Ernährung der Familie brauchten, an dieKäserei abgaben und ließen darüber peinliche Bestimmungen inden Statuten feststellen. Das schöne Stück Geld, welches inhalbjährlichen Zahlungen aus der Käserei in die Kasse desProduzenten floß, wurde zur lockenden Versuchung und bewirkte,daß die Milch selbst den Kindern und Erwachsenen des eigenenHauses spärlicher zugemessen wurde, und daß arme Familiengroße Noth hatten, für ihre Kinder überhaupt den hinreichendenMilchbedarf zu verschaffen, und solchen für gutes Geld wie einGnadengeschenk erbetteln mußten; daß der Verbrauch des werth-vollsten Nahrungsmittels, welches Blut und Kraft des heran-wachsenden Geschlechtes wesentlich bilden hilft, weit über Gebühreingeschränkt wurde und schlechte Ersatzmittel, wie namentlichschwarzer Kaffee, Most, künstlicher Wein u. a., an seine Stelletreten mußten.

In unserem Zirkular an sämmtliche Käsereigesellschaften desKantons haben wir daher, um diesen Mißstand genügend klarzu legen, auch über folgende Fragen Auskunft verlangt:

Welche Bestimmungen hat die Gesellschaft in ihren Statutenin Bezug auf den Ausschank der Milch durch den Käser, nämlich:a. Ist über die dem Käser erlaubte Provision per Liter etwasfestgesetzt?

1). Wie groß ist die zulässige Provision?a. Wie groß ist die bezogene Provision per Liter von derausgeschenkten Milch, wo nichts darüber festgesetzt ist?ä. Ist der Käser verpflichtet, allen Familien seines Pro-duktionsgebietes gegen Baarzahlung die zur Ernährungderselben nöthige Milch zu verabreichen, oder ist dies insein Belieben gestellt:

Die Antworten, welche wir daraus erhielten, bestätigten, daß