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Die Milchproduktion im Thurgau in ihrem Verhältniss zur Ernährung des Volkes : : Referat an die Thurgauische gemeinnützige Gesellschaft / / von Jakob Christinger, d. Z. Präsident derselben
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Schulfüchern, muß ein gewisses Maß von gesunder Körperkraftund richtiger physischer Entwicklung zur Voraussetzung haben;sonst wird sie der Thätigkeit eines Künstlers gleichen, der mitgroßem Fleiß ein Kunstwerk zu schaffen bemüht ist, aber schad-haftes, hinfälliges Material dazu nimmt.

Ein Volk, dessen Kinder mit reichlicher Milchnahrung ver-sehen sind und nicht durch mangelhafte oder schädliche Ersatz-nahrungsmittel in ihrer Blüthezeit schon verwelken müssen, darfmit Recht hoffen, daß es im friedlichen Wettkampfe der Nationenauf dem Gebiete der Arbeit, wie im ernsten Kampfe der Waffenerfolgreich und rühmlich seine Stellung behaupten werde. EinVolk dagegen, welches aus Mangel an Einsicht oder aus Geizund Engherzigkeit die Kraft des heranwachsenden Geschlechtesschwächen läßt, wird bei allem Wohlstände einer traurigen Zu-kunft entgegengehen. Die überreizende, zu wenig milchhaltigeErnährung der Jugend wird namentlich auch dadurch verhängniß-voll, daß sie beim erwachsenen Geschlechte die Trunksucht be-günstigt, nach dem Gesetze, daß schwache und aufgeregte Nervenam leidenschaftlichsten nach den Wirkungen des Alkohols ver-langen.

Es soll daher die Milchwirthschaft, welche gegenwärtig sonamhaft zum Wohlstände der landwirthschaftlichen Bevölkerungund damit des ganzen Volkes beiträgt, nirgends in der Weisebetrieben werden, daß dadurch in der Hütte des Armen oderim Hause des sparsamen Bauers die Kinder Schaden an ihrerGesundheit und kräftigen Entwicklung nehmen. Es sollen nichtdie gesundesten Nahrungsmittel, welche das Land hervorbringt,massenhaft in den Handel und in's Ausland abgehen und dafürdie inländische Bevölkerung mit schlechten Ersatzmitteln abgefundenwerden. Die Mahnung und Bitte eines beimischenGemein-nützigen" muß daher auch an unsere Landwirthe gerichtet werden:Wir bitten das landwirthschaftliche Publikum und die Käser hinund her, die Hausordnung und die Käsereireglemente gütigst