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Die Gesellschaft erklärt hierauf einstimmig ihre Zustimmungzu den Schlußsätzen des Referenten und beauftragt die Direktions-kommission, das Referat nebst der Zuschrift von Or. Sondereggerund Normalstatutcn im nächsten Gesellschaftshefte, sowie durcheine angemessene Anzahl von Separatabdrücken zur Publikationzu bringen, auch die Redaktion der „Thurgauer Zeitung" zuersuchen, davon einen umfassenden Auszug in ihrem Feuilletonzu veröffentlichen.
Der Antrag Büchi, durch Gründung von Lebensmittel-vereinen für Beschaffung guter und unverfälschter Lebensmittclzu sorgen, wird erheblich erklärt und an die Direktionskommissiongewiesen.
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für Milchlieferungsverträge im Kanton Thurgau.
Berathen und festgestellt von der nnter'm 5. Februar 1874 in Weinfeldcnabgehaltenen Versammlung einer größcrn Zahl Milchlieferantcnund Käser, mitgetheilt von Verwalter Büchi in Kalchrain.
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Zum Zwecke einer gleichmäßigen Behandlung von vor-kommenden Streitigkeiten zwischen Milchlieferanten und Käsernsollen die abzuschließenden Milchlieferungsverträge auf einer fürAlle rechts^rbindlichen Basis beruhen.
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Die sämmtlichen Milchlicferanten, welche ihre Milch in eineKäserei abgeben, sind verpflichtet, für ein Jahr, in welchem siemit dem Käser einen Milchlieferungsvertrag abgeschlossen, sämmt-liche Milch von ihren Kühen in die Sennhütte zu liefern, mitAusnahme derjenigen, welche sie für ihre eigene Haushaltungbedürfen.