pvang ab,»lind die Welt selbst machte» sie zum Klo-ster.*) In einem zürcherschen Mandate vom I. i;zz.heißte«:**) „Jedermann, der sich nicht durch ehr-„hafte Ursachen, so wie sie eine Zunft oder Gemeine„gut heißt, entschuldigen kann, befleiße sich, zum wc-„ nigsten alle Sonntaqe zur Kirche zu gehen. — Wo*„ftrn an den Kindern etwas Unzucht (Juchtlosigkcit)„bemerkt wird, müßen c« die Eltern verantworten."Die Absonderung vom Gottesdienste zog unmittelbardie Ausschließung von bürgerlichen Vorrechten nachsich. Dasselbe Mandat verbot ohne Ausnahmen: „alle„ und jede Spiele, alle zerhouwene Kleider und Hosen,„ alles gedoppelte Gewehr. Nur bey Hschzeirfesten er-„ laubte es das Lanzen, und auch alsdann nur bis Abends„zur Betgloke, aber ia nicht mit bloßem Leibe, und„auch nicht mit Umwerfen, bey 10. Schilt. Buße.„ Zur Verhütung der Vollern soll keiner dem ander»
„ zutrin-
*) „Freilich, sagt Antistes Brcitinger in einer seinerSynodal. Reden in dem HI. Lh. der »«iacsl!,n.1'ignrill. S. 77,. „befanden sich unter den„Predigern mehrere Er-Priester, die wol die Re-„ljqion geändert hatten, aber nicht ihr voriges„ ruchloses Leben. Ihre Weiber waren ihre gewe-„ senen Conkubincn. In den Synodal - Acten kom-„men öfter« Pfarrer und Pfarrinnen vor, die„ zur Züchtigung ins GesöngniS gelegt worden."
*') Zürcher. Archiv Th. 4'°. B. 6. i>. Xr». io.