Band 
Erster Band.
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»zutrinken, bey ;. Cchill. Buße. M-r den Trunk»erwidert, den wirft man die Nacht über in den Thuen,»und läßt ihn nicht los, bis er Pfunde bezahlt hat.» Wer ohne obrigkeitliche Bewilligung in fremde Krieges-»dienste geht, auf dessen Leib und Gut greift man."Um die Weibspersonen vor Verführung desto nach-drüklicher zu warnen, fezten die Ehesazungcn vom I.r; 3 v. auf sie allein alle Straft der Unzucht. Lautder Synodalverhandlungen vom 2- r; 3 ü. wurden diejungen Töchter von den Pfarrern ermähnet, einem Frei*Werber nicht ander« als in Gegenwart von zween ehrli-chen Zeugen zu trauen. 2n Genf verschloß man dieöffentlichen Dirnen in ein besonderes Quartier, unterAufsicht einer Bordelkönigin, vom-Rathe gewählt undbeeidigt. Erst iin 2. 1544 . entzog man den Bader»das Recht zur Beherbergung öffentlicher Dirnen. *) InZürich bekamen auch die Lustbarkeiten ein spartanischesAussetzn. Zur Unterhaltung der Eintracht und republi-kanischer Gesinnungen dienten gemeinschaftliche Mahl-zeiten. 2>« 2. r;Z 7 - hatten die Zürcher in dem Sch-walbe zwei Rehen erjagt; sie schössen noch in dem Stadt-graben drei Hirschen. Das GewilL verzehrten die Bür-ger auf dem LinLenhofe mit ihren Weibern. **)'Hin und wieder hatten theils die Abschaffung der Klö-ster,

') SinncrS Voyaze, Tb. II. C. 4'*') Professor Friesen Handschriften.