Band 
Erster Band.
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7) 2» dem ganzen Lande soll über keine Sache vonWichtigkeit anders gerathschlaget werden, als nach derDorschrift des LaNdbucheS. z) Wofern die Landes-gemeine einen Landammann aus Ausscr-Rooden erwählt,mag er den Siz in Ausser-Rooden nehmen, so wieauch jeder andere Dcamte. Wofern sie sich aber inInner-Rooden niederlassen, solle« sie sich nach dortige»Ordnungen bequemen, y) und ic>) Zur Wiederherstellungder Eintracht verkündigt man durchgängige Amnestie. —Auf der Landesgemeine hatten die Resormirten die Ma-jorität ; sie entsezten den Landammann Meggclin, denGerichtschreiber und kandweibel, und erhoben an ihreStelle Reformirte von Ausser-Slooden. InzwischenHatten in Inner-Rooden ihre Glaubensgenossen wenigSicherheit. Sämmtlich verscztcn sie sich nach Ausser-Aoodcn. Zwischen beiden Parteyen dauerte der Grollfort. Die wenigen Resormirten, die in dem Fleken Ap'penzell zurükblieben, litten schwere und wiederholteKränkungen. Bey jeder Gelegenheit schmähte der Pric-sier über Zwingli und über die zwinglinische Lehre,Besonders aber ärgerten sich die Landsleute von Aus-ser-Rooden darüber, daß ohne ihr Vorwissen die Lands-leute von Inner-Rooden den kathol. Landamman vonHeim im Namen des ganzen Kantons zu der Laglei-siung nach Baden instruirt, und überdies einseitig undinsgeheim mit Spanien eine Bundesunterhandlung an-gebahnt harten, «uf der ungcsiümmen Lande-gemeine

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