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selbst und ihre Kommittenten herabzuwürdigen,dem Abte so weit nachgehen dürften. Diese Besorg-nis indeß wich der bedenklichern Besorgnis', daßbey läugerm Zögern vielleicht ein neuer Tumultauöbrechen könnte. Bey dem Congresse zu Rorschachbehaupteten die Zürcher , daß zur Beleuchtung desMißverständtnißes kein Mittel übrig bleibe, alsentweder gütliches oder rechtliches Urtheil eines un-partheiischen Richters, sie gaben zu bedenken, daß,wenn die Verträge auch wirklich zweifelhaft wären,man doch immer diejenige Auslegung, die für denLandeSherrn die günstigste ist, vorziehen müßte, daßman also bis zur Erötcruug des Streites der StadtSt. Gallen auf ihrem Grunde und Boden nichtsvorschreiben dürfe. Wegen des erlittenen Unfugesendlich wäre man dem Kloster um so viel wenigerGenugthuung schuldig, je mehr, aller Warnungenohngeachtet, die Bürger lin Harnisch gejagt wor-den. Unverrichtetcr Sachen kehrten die Gesandtenvon Rorschach nach St. Gallen zurük. Von Zürich aus wurde auf der einen Seite der Canton Luzernvon allen bisherigen Verhandlungen benachrichtigt,und auf der andern Seite (nicht ohne Aeusserungdes religiösen Parteigeistes) auf den ra. Mai eineauSschlieffende reformirte Tagleistung nach Aarau zusammenberufen. Den 4. Mai that der Abt denJürcherschen Gesandten in St. Gallen die Anzeige,
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