L83 Richten.
Verabscheuhung und Unterlassung der Sünde wer-den , sonst hat sie keinen Werth. — Sie erfordertaber gar keine Gewissensangst, keine Verzweiflung,keinen so genannten Bußkampf, keine tägliche,erneuerte oder vielmehr erzwungne Traurigkeit»weil es in det Religion nicht bloß aufs Aeufsersliche, auch nicht einmal auf blosse Empfindungen,sondern auf Wahrheit und Aufrichtigkeit an-kommt. Aufrichtigkeit aber der Reu, zeiget sichdadurch, daß sie Haß der Sünde und Liebe zumGuten wirket. Dieß ist mehr als alle Reu.
„ Besser ist es eine Sünde nicht thun, als„sie bereuen. Ein kluger thut nichts, das ihn„nachher gereuen muß!"
Richten.
V»m lieblos d?ur ein Wort von dem gemeinen, aber fünde»Richten und jjchen lieblosen Richten und Beurtheilen desurtheilen. Nächsten. (Splitterrichten.)
Das lieblose Richten und Beurtheilen desNächsten, das Splitterrichten, Scharfrichten,Worinn es besteht darin», daß man sich zum unberufnenbesteht r Richter über andre Menschen auswirft, sie gleich-sam für seinen Richterstuhl zieht, sich über sie er-hebt, sie unter sich erniedrigt, so über andre urtheilt,daß man seiner selbst darüber vergißt, daß man»»brüderlich, streng, unedel, grausam, ungerechtüber ihre Neigungen, ihren Charakter, ihre Hand-lungen