ringe schrieben find, auch das Alter von zo Jahrenhaben, wenn sie weder verheirathet sind noch waren;wenn sie aber verheirathet sind oder waren, so müssenfie nur ro Jahre alt seyn; endlich müssen sie ehr lie-gendeö Eigenthum oder einen auf solchem versichertenSchnldtitcl von ;oo Schweizerfranken besitzen» Je-der Kantonsbürger kann das Bürgerrecht zu Basel er-kaufen.
Zweyter Theil.
Von den politischen Gewalten.
;. Ein großer Rath von iz; Gliedern macht dirGesetze, Verordnungen und andre Akten der höchstenGewalt, berathschlagt über die Forderung einer außer-ordentlichen Tagsatzung, ernennt die Deputirten zuden gewöhnlichen und ausserordentlichen Versammlun-gen derselben, schließt über die Aufträge der Deputie-ren ab, ernennt zu den Stellen, deren Geschäfte sichaus den ganzen Kanton erstrecken, läßt sich von derHandhabung der Gesetze,. Verordnungen und andernvon ihm ausgegangenen Befehlen Rechenschaft ablegen.
H. Ein kleiner Rath von r; Mitgliedern des gro-ßen Rathes, welche ihre Stelle in dem letzter» beybe-halten , und unter welchen aus jedem Distrikt wenig-stens Einer seyn soll, ist mit der Handhabung der Ge-setze, Verordnungen und ander» Akten der höchstenServals beausttggt; ex schlagt Gesetze, Verordnungen