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tungm Behörden diejenigen Veränderungen / dieb>e Umstände fordern könnten/ und die der gcgcnrvär-ligen Verfassung nicht widersprechen.
i l. Die Constitution garantirt die in dem Kan-^ befindlichen Concessionen: sie garantirt jedemBürger eines Bundes die freye Ausübung seiner In-dustrie in dem ganzen Kanton.
Die Constitution garantirt das Recht/ Zehn-ten und Grundzinse loszukaufen i das Gesetz bestimmtbie Loskaufungsweise nach dem wahren Werthe.