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Vierter ud letzter Band.
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i8. Alle r Jahre, mit Ostern entscheidet in jederZunft oder Zunft - Innung eine Commission von i;Gliedern, bestehend aus ; der Aeltesten, aus ; derreichsten Kapitalbesitzer, und aus ;, welche aus allenMitgliedern der Zunft oder Innung unbestimmt er-nennt sind, ob es thuulich sey, die Zensur, in Be-treff eines Mitgliedes des großen Rathes (mit Aus-nahme derer, die Mitglieder des kleinen Rathes sind),zu eröffnen. Entscheidet die Majorität der Commis-sion, daß die Zensur Stakt finden könne, so zeigt siedas Mitglied an, in Betreff dessen die Zunft oderZunft-Innung ihre Stimmen zu geben aufgefordertwerden wird.

Die Zunft oder Zunft-Jnnung votiert durchs ge-heime Stimmenmehr für oder gegen die Wicdcrer-Wahlnng des der Zensur unterworfnen Mitglieds, iDie Mehrheit der Bürger, die das Stimmrcchtauf einer Zunft oder Zunft-Innung haben, wird zu»Abberufung erfordert.

Die Mitglieder des großen Rathes, deren Namenvon mehr als einer Zunft oder Zunft-Innung auf dieKandidatenliste gesetzt worden sind, können nur durchden Wunsch der Mehrheit der stimmfähigen Bürger in,einer gleichen Zahl von Quartieren abberufen werdenDie unmittelbar von einem Quartier gewähltenMitglieder können nur durch dasselbe abberufen wer-ben.