Band 
Vierter ud letzter Band.
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Schutzwehr, und diese finden sie voraus in der Me-diarionS-Akte; für sie ist diese Akte ein h. Canon.Wenn sie für einmal noch manche Reform aufschie-ben mußten, so lag die Schuld theils an den lang-kamen Gange der eidgenössischen LiquidarionS - Com-mission und überhaupt an der Unbill der Zeiten,theils an der unaufschieblichen Vorbereitung auf dieallgemeine Lagsatzung.

Am 21. schrieb General von Affry, als Landam-inann der Schweiz , die Tagsatzung auS; im Julyi8o; versammelten sich die Abgesandten der 19 Kan-tone in Freyburg. Die Berathschlagungen bezogensich auf folgende Gegenstände: i) Rang der Kan-tone. 2) Titulatur, z) Erwählung eines Kanzlersund eines StaatSschreibecS der Lagsatzung. 4) Ein-richtung der Landmilizen in den Kantonen. ;) Kirch-liches Konkordat, ü) Dundcsverträge. 7) Handels-verträge. s) Verträge oder Kapitulationen wegenauswärtiger Kriegsdienste; französischer und spani-scher. 9) Diplomatische Agenten. 10) Salzlicferun-gen. n) Einrichtung des Postwesens u. s. w.

Nicht lange nach Wiedereinführung der föderati-ven Verfassung kehrte auch die ausgewanderte Mut-ter Gottes nach Einsiedet» zurück. *) Hier die Ge-

*) S. den Lujerner Calender von, 2. "«s, wie