290
Eben um diese Zeit verbreitete sich die Nachrichtvs» der Festsetzung eines Waffenstillstandes Mische»Frankreich und Rußland , und damit zugleich die Un-
feines konstitutionellen Verhältnisses zur Lagsa-tzung erhoben sich wichtige Zweifel. In dem drit-ten Titel der BundeSakte, welcher von der Tag-satzung handelt, heißt cS nämlich Artikel 36: „sieentscheidet über Streitigkeiten, die zwischen denKantonen entstehen, wenn dieselben auf dem Wegeder Vermittlung nicht haben können beygelegtwerden. Iu dem Ende bildet sie sich, nachdemihre ordentlichen Geschäfte abgethan sind, in einSyndikat, wobey jeder Depurirte dannzumal —nur Eine Stimme hat, und für seine dahcrigenVerrichtungen — keine Instruktionen erhaltenkann." Diesem Artikel zufolge stehen nun Meh-rere in dem Gedanken, — daß überall nichts anLas Syndikat solle und dürfe gebracht werden,was nicht vorher der Tagsatzung ist vorgelegt, undvon derselben in jener Stellung, welche ihr ge-bührt, mit Hinsicht auf die zuversuchende Ver-mittlung und infolge empfangener VerhaltungS-befehle (ohne welche die Tagsatzung überall nichthandeln kann) ist behandelt worden, daß mithin— nur von der Taqsatzung dürfe und könne be-urtheilt werden: ob und wann irgend ein Streit-geschäft au das Syndikat zu überweisen sey, undLaß dieses Letztre sich mit nichts zu befassen befugtsey, was ihm nicht durch die Tagsatzung ist über-wiesen worden.