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3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
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28 Einleitung. KostümgeBtaltung im 12. und 13. Jahrhundert.

tarisclien Schilderung desSchulterkleides des jüdischen hohen Priestersnaehgeahmt. Aehnlich diesem bestand es hauptsächlich aus zwei gleichenTiereckigen Hälften, einem Brust- und einem Rückentheil, beides durchSchulterblätter verbunden; das Ganze meist reich mit christlich-symbolischenBildern u. dergl. bestickt. In Verbindung mit diesem Gewände, eben-falls wieder als Nachahmung eines Schmucks des Hohenpriesters, stand

16. ein Brustschijd (rationale, pectorale oder formale)-, einlängliches Viereck von edlem Metall mit darauf reihenweis angebrachten,eigens gefassten zwölf Edelsteinen, welches vermittelst kleiner Ketten oderagraffenähnlicher Spangen auf jenem Kleide befestigt ward.

Schliesslich waren zu dem Allen, zu verschiedenen Zeitpunkten, nocheinige besondere Kleidungsstücke zu Paramenten erhoben worden, diejedoch, ihrem Ursprünge nach, niemals eine wirkliche liturgischeBedeutung gewinnen konnten. Dahin gehören

17. der Mantel (pluviale, cappa). Anfänglich, und für die niedereGeistlichkeit auch noch fernerhin, lediglich zum Schutzkleid bestimmt,ward dies Gewand, doch wohl sicher nicht eher als seit dem Schluss deszwölften Jahrhunderts, auch zu einem Festkleide gemacht. Zu Folgedessen stellte man es, ohne seine ursprüngliche Form eines verhältniss-mässig weiten Schultermantels zu verändern, ähnlich den übrigen Ornat-stücken, vorwiegend aus schwerer Seide her und schmückte es cinestheilslängs den Rändern, auderntheils oberhalb, längs den Schultern, mit reichemBesatz von Stickerei, Steinen, Perlarbeit u. dgl., zuweilen auch den unternSaum mit dem auch sonst so beliebten Glöckchen, und schuf die Seithergewöhnlich damit verbundene Kappe oder Kapuze zu einer Art vonhochstehendem, verziertem Rückenschilde um.

18. Der Chorrock (rocchet, superpelliceum). Eine Ueberzieh-Tunika, im 'Wesentlichen der Albe entsprechend. Obschon bei allensonstigen kirchlichen Diensten zugelassen, blieb er vom Altardienst aus-geschlossen , daher man ihn auch im Schnitt u. s. w. nach Belieben ver-ändern durfte, was dann später zur Folge hatte, dass man ihn bis zu denKnieen kürzte.

19. Das Barett (birretum). Ohne mit Sicherheit sagen zu können,wie diese Art von Kopfbedeckung anfänglich beschaffen gewesen, lässtsich als wahrscheinlich annehmen, dass sie mindestens schon im Verlaufdes zwölften Jahrhunderts die Gestalt einer etwas flachbodigen, kurz auf-gesteiften Rundkappe hatte, und dass sie ihre gegenwärtig allgemeingebräuchliche Form einer geraden vierkantigen Mütze mit hochstehendenEckkanten und einer Quaste in der Mitte nicht vor dem siebenzehntenJahrhundert erhielt.

20. Der Kardinalshut (pileus, auch nach seiner rotheu Farbegemeinhin galerus ruber genannt). Dieser Hut wurde, und zwar aus-