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3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
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Einleitung. Kostümgestaltung im 12. und 13. Jahrhundert.

Hängeleuchtern je von mehrfach wechselnder, oft sehr kunstreicher Arbeitbestand forderten allein schon deren Grundformen und deren, wenig-stens zum Theil unmittelbarer Zusammenhang mit dem kirchlichen Bau-werk selbst, um so eher dazu auf, sie, wenn vorerst auch nur ornamen-tistisch, dem neuen Baustyl gemäss zu behandeln. So aber hatten dannauch und zwar vor Allem die mit dem Gebäude baulich verbundenenGeräthschaften, wie insbesondere der Altar nebst demTabernaculumund die Kanzel sammt Zubehör, verhältnissmässig um vieles frühereine demgermanischen Styl entsprechendere Umwandlung erfahren,indem man alsbald, nach Beginn desselben, die vordem auch für dieseGeräthe angewandten romanischen Formen, so namentlich den Rundbogenund das durchgängig noch streng und massiger verzierte Würfelkapitäl,durch den bei weitem leichter wirkenden, schlanker aufstrebenden Spitz-bogen und durch das Pflanzenwcrkkapitäl nebst Stabwerk u. s. w. ersetzte. Nicht lange indessen, nachdem dies geschehen, mindestens auch nochim Verlauf der ersten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts, begann mandann auch die übrigen, von dem Baue unabhängigeren, beweglichenGeräthschaften, soweit es eben ihr Hauptzweck zuliess, ganz dem ähnlichumzugestalten, bis dass nach kurzer Frist schliesslich auch sie mit demBaulichen überhaupt in möglichst vollkommenem Einklänge standen.Und blieb dies nun auch wiederum nicht allein auf die Kirchenmobi-lien, wie etwa nur auf die Ausstattung der Bischofsstühle, Predigtstühle,Chorstühle u. dergl. beschränkt, vielmehr erstreckte sich auch auf die-jenigen Geräthschaften, welche sich ihrer Bestimmung nach wesentlichauf den Kultus bezogen, auf die Trage- und Reise-Altäre und dieReliquien-Behältnisse, von welchen letzteren allerdings viele jedurch die Art der Reliquien häufig genug zu Gestaltungen bedingt oderdoch veranlasst wurden, welche die Anwendung oder Verwerthung jenesStyls geradehin nicht zuliess.

Für das auss-erkirchlich e Geräth, so namentlich für die Ge-räthschaften des eigentlich häuslichen Bedarfs, lag hinsichtlich ihrerGestaltungsweise keine derartig durchgebildete Formenüberlicferung vor.Bei diesen bestimmte nach wie vor die Grundform der blosse Nützlich-keitszweck, deren Verschönerung aber hauptsächlich das Ermessen desEinzelnen, was aber ja selbstverständlich auch immer durch den geradeherrschenden Geschmack wesentlich mitbedingt wurde. Erhielten somitdiese Geräthe durchgängig gleich schon mit dem Beginne jeder neuenKunstrichtung ein derselben gemässcs Gepräge, blieb der darauf abzie-lende Betrieb dennoch so lange ein willkürlicher, bis dass er von Aussenher eine festere, ihn sicher begrenzende Schranke fand. Für ihn mithh»ward insbesondere die Befestigung des Bürgerthums und die sich darausergebende feste Durchbildung der Handwerkerzünfte, wie die nun damit