70 I. Das Kostüm vom Beginn des 14. bis zum Beginn des 16. Jahrli.
in England, nicht selten das von Philipp IV. gebotene äussersteMaassüberschritt (S. 61) und ähr dann allruälig selbst Geistliche in einemUmfange huldigten, so dass diesen sogar das Concilium von Angers um1365 dergleichen zu tragen ausdrücklich verbot. Schon vordem hatte
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sich Johann II., im Jahre 1350, ebenfalls mit in Rücksicht darauf, eineeingehende Ordnung des Schuhmachergewerkes von Paris und dessenwas damit zusammenhing ernstlich angelegen sein lassen, was denn zwarwohl dem Betriebe an sich wesentlich zu Gute kam, jedoch in Anbetrachtdieser Mode auch nichts weiter änderte. Und ebenso blieb es auch noch fernerohne wirklich nachhaltigen Erfolg als dessen Nachfolger, Karl V. , um1386 für das Tragen von solchen Schuhen eine Strafe oder Steuer vonfünf Florins verordnete. Erst unter der Herrschaft Karls VI. nahm dieseMode in Etwas ab, doch auch nur um später dann abermals in erneuterKraft hervorzutreten.
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