Erster Abschnitt.
Das Kostüm vom Beginn des vierzehnten bis zum Beginndes sechszehnten Jahrhunderts.
Geschichtliche Cebersicht.
Bereits vor dem Schluss des dreizehnten Jahrhunderts war die Rolledes Tonangebers vornämlich in allen äusseren Bezügen von Deutschland auf Frankreich übergegangen. Hier zuerst hatte als nächste Folge einerneuen geistigen Richtung und des Bestrebens ihr Ausdruck zu geben einenachhaltige Umwandlung in der Baukunst statt gefunden. In inniger \ er-bindung damit war Frankreich auch auf den übrigen Gebieten kostüm-lieber Bethätigung den anderen Ländern vorangeschritten und ausser inder Geräthbildung ganz besonders in der Tracht zu einem Aufwande ge-diehen, dass es nach früheren vereinzelten ähnlichen Verordnungen nunaber Philipp IV. „der Schöne“ um 1294 für dringend nothwendig er-achtete, diesem Unwesen durch ein strenges, eingehendes Aufwandgesetzzu begegnen. Bei der schon während des vorigen Zeitraums stets engerenVerbindung von Frankreich und England fand solcher Aufwand zuvördersthier die willkommenste Aufnahme; nicht minder, wenn auch um Wenigeslangsamer, in den Grenzen des deutschen Reichs, und dann auch selbstin Italien und Spanien , trotz der diesen Ländern eigenen geographischenSonderstellung und der in ihnen stets lebendigeren altrömischen Ueber-lieferungen. — Wie in Frankreich Philipp der Schöne, so in den meistenübrigen Ländern bemühten sich fortan einzelne Fürsten oder öffentlicheBehörden dem gesetzlich entgegenzuwirken, wie dies in mehreren italischenStädten, so unter anderem in Florenz um 1299, gleichfalls schon vonvornherein geschah. Nur Deutschland , obschon sich gerade hier die denDeutschen in der Folge stets vorgeworfene Nachahmungssucht alsbald in zu-nehmendem Maasse regte, blieb hinsichtlich derartiger Verordnungen fast um