338 *• Dus Kostüm vom Beginn des 14. bis zum Beginn des 16. Jahrh.
Schwaben , dann um 1342 noch ein Deutscher Namens Werner, unddiesen zahlreich Andere, darunter sich mehrere, wie insbesondere Canedella Scala, Caraccioli, Carmagnoli, die Barios, Franz Sforzaeinen ebenso ruhmvollen als weithin gefürchteten Namen machten. Auchblieb es bei diesem Treiben nicht aus dass gelegentlich eben diese An-führer selbst der Freiheit gefährlich wurden, indem sie die ihnen zu Ge-bote stehenden Kräfte zu ihrer eigenen Erhebung benutzten. So Ca-struccio Castracani, der sich schon um 1327 zum Fürsten vonLuccaemporschwang, und, abgesehen von noch Anderen, die inzwischen zeit-weise ähnliche Machtstellungen errangen, Franz Sforza, der sich alsSohn eines Bauern von Cotignola um 1451 zum Herzoge von Mailand erhob und diese Würde bis zu seinem Tode (1466) mit Kraft und Um-sicht behauptete.
Die Bewaffnung auch dieser Schaaren war, wie ihre Zusammen-setzung, mindestens bis gegen Ende des fünfzehnten Jahrhunderts eineziemlich willkürliche. Jeder Söldner brachte entweder an Waffen mit,was er eben besass, oder erhielt solche, je nach Uebereinkunft, geliefert.Da die bei weit überwiegende Zahl derselben aus Deutschen und Fran-zosen bestand, verhielt es sich damit wohl überhaupt stets ganz ähnlich,wie mit der Ausrüstungsweise der Truppen und Söldner in Deutschland und Frankreich (S. 270; S. 184), vielleicht nur mit dem Unterschiede,dass jene, sofern sie sich zu grösseren Abtheilungen zusammenthaten,darin schon von vornherein mehrere Gleiehmässigkeit beobachteten.
Im Uebrigen war auch hier, wie in Deutschland u. s. w., in ein-zelnen Städten das Tragen von Waffen seitens der Bürgerschaft währenddes Friedens gesetzlichen Vorschriften unterworfen. In Padua sollte nurdem Bürgermeister das Recht zustehen, ein Schwert zu tragen, und nurden Fremden, doch erst nach eingcholter Erlaubnis des Podesta, dieBeibehaltung ihrer Waffen gestattet sein, dagegen in Mailand, Verona und anderen Orten zeitweise theils mehrere bestimmte Arten von Waffenuntersagt, theils die Führung auch jeglicher Waffe verboten wurde.
Der priesterliche Amtsornat erfuhr innerhalb der dafür be-stehenden liturgischen Bestimmungen 1 in den italienischen Grossstädten,so insbesondere in Rom , dem Sitze des Papstes, die möglichst glänzendeDurchbildung. In den reichen bischöflichen Gebieten suchte man darineinander geradezu zu überbieten. Je mehr die Kirche an innerer Festig-
1 Vergl. oben S. 22 ff.; S. 187 ff.