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II. Das Kostüm des 16. Jahrhunderts.
Herrscher-Ornat, Amts-Abzeichen, Waffen und Bewaffnung, AmtsOrnat der Geistlichkeit.
Herrscher-Ornat und Amts-Abzeichen.
Der Herrscher-Ornat behauptete sich im Allgemeinen in de” ^zugeeigneten Formen. Nur noch vereinzelt, hie und da, erfuhr dereinigen Wechsel, welcher seine Grundgestaltung jedoch kaum 11101berührte. ' g
Der Krönungsschmuck der deutschen Kaiser hatte wohl spatbei der Krönung Maximilians I. (1493) festen, dauernden Bestan ^wonnen (S. 253 ff.), damit aber auch ihr noch sonstiger Ornat,sie sich bei staatsfeierlichen Gelegenheiten, auf Reichstagen u- s -
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