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3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
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818
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achtziger Jahre, noch um 'so barocker ausartete, 1 als von da an insbe-sondere die „französische Renaissance“ zu überwiegendem Einfluss ge-langte. Die Baukunst, da sie jetzt begann auch hinsichtlich der Gliede-rung der Massen der Renaissance mehr zu folgen, erhielt sich gemeiniglichhiervon freier; die Gerathbildung hingegen fügte nun der ganzen Fülleihrer selbständig gewonnenen Formen auch noch jene absonderlichen,,französischen Zierformen hinzu. Und noch dabei suchte sie im Einzelnenselbst auch in Betreff der Grundgestaltung die germanische Form ein-zuhalten was denn die Behandlung oder vielmehr die Gesammtfessung

gerade des Geräthlichen häufig um so widerspruchsvoller und grillenhaftererscheinen liess.

England erschloss sich dem neuen Styl kaum vor Ablauf desJahrhunderts. Die Baukunst, vomämlich die weltliche Bautätigkeitbewegte sich auch noch weiter hin, grossentheils selbst bis auf dieneueste Zeit, in den herkömmlichen Formen. Und als sich einzelne Bau-meister der Renaissance näherten, vermochten sie sich doch nicht überihre n Unm e hr allgemeinere barocke Gestaltung frei zu erheben. Demähnlich die Gerathbildung, obgleich sie schon im späteren Verlauf der

zweiten Hälfte des Jahrhunderts, mindestens in der Verzierungsweise, vonFrankreich aus beeinflusst ward.

Die östlicheren Ländergebiete, hauptsächlich Russland und dieiurkei, so auch, nur in verhältnissmässig geringerem Grade, Ungarn und Polen , verharrten gleichwie in den sonstigen Beziehungen, auchmsichthch dieses Punkts mit nur schwachen Schwankungen bei i^rervolkstümlichen Weise. —

Unabhängig von der Verbreitung des Styls, vielmehr diese wesent-lich mitbestimmend, gewann in den verschiedenen Ländern die Lebens-weise je eine noch bestimmter begrenzte Richtung. Wie das Lebenselber einmal begonnen hatte, sich enger auf das .Haus“ zusammen^«'ziehen, das Haus zu seiner festen Stätte und zum eigentlichen Mittel-punkte des Eigeninteresses zu machen (S. 405), so erhob sich dasselbenun, gerade gegenüber der Erweiterung der äusseren Verhältnisse, 2,1weit überwiegender Bedeutung. Die Wahrung und Behauptung der ein-zelnen 1 Reichsgebiete als solcher war, oder ward doch binnen Kurzemlediglich Sache der Fürstengewalt. Die Bestellung des Hauses hingegenblieb, wie auch beim Fürsten , so bis zum Geringsten herab, durchausSache des Einzelnen. Mit der sich straffer vollziehenden Sicherung!

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