932
II. Das Kostüm des 16. Jahrhunderts.
und das Fallbeil schon früh ganz die ähnliche Anordnung der späternach seinem 'Wiedererfinder sogenannten Guilliotine'. Zur Enthauptungmit dem Schwerte ward der Vemrtheilte genöthigt, mit» beiden Beinenniederzuknien oder sich auf einen Schemel zu setzen; zur Enthauptungmit dem Beil musste er den Kopf auf einen Block legen, an welchemderselbe vermittelst eines Kopfriemens befestigt ward. Das eine wie dasandere geschah gewöhnlich auf einer erhöhten Bühne, der „Blutbühneoder dem „Schaffot.“ Zum Hängen bediente man sich eines aus Holzwerk aufgezimmerten einfachen „Galgens“, zum Kadern oder „Radebrechen“ eines schweren scharfkantigen Rades oder einer eisernen Keu(,,Dollmann“), und zum Aufflechten des Leichnams auf dem cmpo>'S erichteten Rade derber Stricke oder Ketten. Das Ertränken und Verbrennen, ebenso das Sieden in Oel u. s. w., fand nach wie v ° rhauptsächlich bei Hexen, das Verbrennen insbesondere bei Gotteslästeicrnund Juden statt. Die zum Wassertode Verurtheilten wurden theils 3Händen und Füssen gebunden, theils in Säcke cingenälit; die demFcueVerfallenen an einen inmitten des Scheiterhaufens aufgestellten „B ralpfähl“ geschlossen. Bei dem Lebendigbegraben und Pfähl® 3 »welches vorwiegend Frauen betraf, war es üblich, die Unglückliche^eine Grube auf den Rücken zu legen, festzubinden, Erde darauf 3schütten, und ihr einen Spitzpfahl durchs Herz zu treiben; und ®Viertheilen pflegte man den Körper entweder vierfach zu zersehneioder durch Pferde, die an Armen und Beinen angeschirrt waren, au-ander reissen zu lassen. —
Mit dem Bestattungsgeräthe sowohl, als auch mit der Art
der
Bestattung, blieb es im Ganzen ziemlich beim Alten (S. 508), Tiur ^^‘ c j 1fortan fiir die Trauerteppiche, abgesehen von Einzelschinuck ^Kreuze, Wappen u. dergl., ausschliesslich schwarz in Anw® 11kam. Es geschah die Beförderung der Leiche und die Beerdigung ^noch bis zum Schluss des Jahrhunderts und darüber hinaus auf e ’^. thölzernen Tragebahre, ohne irgend festere Regel, verschiedentlich»^und ohne Sarg; in letzterem Falle der Leichnam nur in Binden ^wickelt und mit Trauertüchern bedeckt. Als der seiner Kunst °- inhochgeachtete Posaunenmacher und Stadttrompeter Hans 3 /ewscNürnberg (S. 912) um 1533 starb, ward er „mit noch zweien f 0 g
bahren und zwölf Kerzen auf St. Rochus Kirchhof zu Grab getrag „
bei
der
Und noch um 1605 hatte der Prediger Johann Schelhatnef gr .Kirche St. Lorenzen kurz vor seinem Ende gebeten, dass der
jfanlia 8
lauben möchte, seinen Leichnam in einer Truhe zu begraben