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3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
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A. Tracht. Spanien . Kleidung der Männer (16001700).

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bezog man solche zum grössten Nachtheile der heimischen Seidenwebe-ie ien,wie der von Granada , Murcia und Valcntia, für hohe Sum-® en au s Italien, hauptsächlich von Mailand und Florenz . DassS| cb Sanc/to de Moncado gegen diese Verkehrtheit erhob, änderte in derSache nichts. Die fremden Gewebe blieben gesucht, und die schon sehrhart bedrückten inländischen Webereien sahen sich zu stets weiterer Ver-minderung der Zahl ihrer Webstiihle gedrängt. Nicht anders erging esden übrigen Gewerben, den Wollen- und Linnenwebern, sogar der Gold-eehmiederei u. s. f., indem man auch deren Betriebsamkeit zumeist gleich-falls zu Gunsten einer Einfuhr aus der Fremde noch ferner lähmte.

Mit zu den Verbesserungsversuchen, welche auf VeranlassungPhilipps IIJ. gemacht wurden, und demzufolge Philipp IV. (16211665)au f Anordnung des Olivarez eine ,,junta de reformacion einsetzte(S- 935) um Sittenverderbniss und Aufwand zu wehren, gehörten selbstmuzelne Vorschläge zu Gesetzen gegen die Halskrause, die jedoch beid er grossen Vorliebe, mit der man an diesem Putze hing (S. 545) geradeam wenigsten Anklang fanden. Doch auch die übrigen Gesetze ver-hefen mehrentheils im Sande, auch ungeachtet nun die Regierung siekräftig z U unterstützen suchte, und sie überdies dahin zielten die hei-mische Betriebsamkeit wieder zu heben, ln ihnen wurden dem hohen^el, den Grandes und Titulos , nicht weniger als achtzehn Bedien-lei) i den Ministern und Rüthen acht Diener gestattet. Im Uebrigen unter-sten sieHolzwerk und Metall zu vergolden, auf Kleidern Gold undSilber zu tragen, und den Männern zu ihren Mänteln jede Art vonSeidenzeug, wogegen sie mit Strenge geboten dassdiese Mäntel ledig-lich aus inländisch verfertigten Tuchen und eben solchen leichteren Wollen-Moffen bestehen sollten. Viel freilich war damit nicht zu gewinnen,auch wenn man Dem nachgekommen wäre. Noch einige besondere Ver-C'dnungen wurden sodann, zum Theil mit auf Grund anhebender Neue-ru "gen, kurz vor der Mitte des Jahrhunderts erlassen. Sie richteten sichv °>zug8weise gegen denaufgekommenen Gebrauch der langen Haare<3< ^ er »Haarlocken, sowie auch hinsichtlich der weiblichen Kleidung,^ e £cn die breitausladenden, wulstigen Röcke, v guardain fautes' (vergl.

584; Fig_ 249 ff.) unddie aufgeschnittenen Leibchen, die Nackenlln< f Busen nicht bedecken. Um dem nachdrücklich zu begegnen, wardmmh eigens hinzugefügtdass Niemand mit gekräuseltem Haar bei dem.. dn |g e > den Ministern und in den Gerichtshöfen erscheinen dürfe, und,^ n l'ch der einst von Heinrich IV. von Frankreich gegebenen Verord-5 ng ! 8 - 567) die Anwendung solcher Röcke und Leibcheneinzig den^entliehen Dirnen erlaubt. Jedoch auch diese Verordnungen griffen injj * ner Weise durch, auch trotz der letzteren Verfügung nicht beim weib-c ea Geschleckte, welches gerade an diesen Röcken mit grösster Zähig-

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