A. Tracht. Herrscher-Ornat u. Amts-Abzeichen im Ailgem. (1600—1700). 1069
Krone, Scepter u. s. f. Und ganz demähnlich erschienen bei festlichenGelegenheiten die französischen Prinze, nur nicht mit dem Schulter-Hantel, sondern in einem vor der Brust zu schliessenden (Rücken-)Mantel; die Prinzessinnen aber, ausser in einem solchen Mantel, ineiner geschlossenen, ebenfalls blauen mit goldnen Lilien bedeckten Robev on Sammt . —
Auch mit dem Ornat der Kurfürsten (S. 725) und dem der an-derweitigen höchstgebietenden Stände, der Herzöge, Grafen u. s. f.blieb es ziemlich beim Alten (S. 730). Letztere folgten zumeist, wie vor,dem allgemeinen Zeitgeschmäcke, von den ihnen zustehenden Insignien,Mantel und kronenförmigen Reifen, eben nur noch sehr selten, ja höch-stens noch da wirklichen Gebrauch.machend, wo sie den Krönungen vonKaisern oder Königen« beiwohnten. — Zu den wenigen Neuerungen,Welche in diesem Punkte statt hatten, gehört unter anderm in Englanddie Einführung der „Viscount -“ (Untergrafen-) Krone durch Jacob I.Und d er „Baron -“ (Freiherrn -) Krone durch Karl JI. Jede dieser Kro-nen bestand in einem goldnen Reifen rundum mit Perlen besetzt, derenZahl bei der ersteren unbeschränkt, bei der letzteren auf sechs, zu glei-chen Abständen vertheilt, beschränkt war. —
Die „Ho ft rächten“ und die (staats-) amtlichen Bezeichnungenhingegen, wurden fortsclirittmässig bedeutend vermannigfacht und nochfester geregelt (vergl. S. 731). Waren hierin Frankreich und Eng-land gewissermassen gemeinsam vorangegangen, trat fortan England,H festem Beharren, zurück, nun Frankreich auch dafür allein dieTonangeberschaft überlassend. Im Ganzen freilich hielt man auch hiern och längere Zeit an den seit Heinrich 111. bestimmter herausgebildetenund von Heinrich IV. nur wenig veränderten Formen fest (S. 733); aberschon bald nach dem Regierungsantritte Ludwigs XIII. erfuhren sienichtsdestoweniger, mindestens zum Theil, durch Beimischung der frühe-f cn spanisch-französischen Tracht, wie denn vor allem der kurzen, ge-schlitzten Oberschenkelhose und des knappen, steifen Schulter- oderKückenmantels immerhin einige Vervielfältigung (S. 983). Zwar be-traf üi es zunächst hauptsächlich nur die Hoftracht als solche, gingjedoch allmälig auch auf die Tracht einzelner Beamten über, bei welchendann gerade diese Formen, während sie als Hoftracht wiederum ver-schwanden, stehend blieben. Es war dies insbesondere der Fall bei dem»Urand Ecuyer “ (Oberstallmeistcr), und bis über den Schluss desJahrhunderts mit nur geringen Abweichungen bei dem „Grand Maitredes Cercmonies (O berceremonien - Meister) u. A. (s. unt.). Hin-sichtlich der Bekleidung des Oberkörpers folgten indessen auch dieseKeainten, eben nur noch mit Ausnahme des Mantels, wenigstens bis ind*e sechziger Jahre der allgemeinen Mode, während dabei allerdings die