Buch 
3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
Entstehung
Seite
1070
JPEG-Download
 

1070

III. Das Kostüm des 17. Jahrhunderts.

Färbung je nach Rang und Zeit mehrfach, vom Bunten bis zu durch-gängigem Weiss und Schwarz, wechselte. Noch sonst aber bestand dieauszeichnende Tracht der vornehmsten Beamten fortdauernd in denlangen geschlossenen oder zum Verknöpfen eingerichteten Unter- undObergewändern mit langen weiten Ermeln u. dergl., daneben jedoch nun-mehr noch andere, theils untergeordnetere Beamten auf eine Tracht ver-wiesen blieben, welche der gewöhnlichen Tracht, ausser in Färbung undVerzierung, vollständig glich. Doch erfuhr auch jene lange Bekleidung,der höchsten Beamten bereits unter Ludwig XIII. , wenn gleich eben-falls nur in Farbe und Schmuck, mehreren Wechsel. So unter andern diedesConseiller dEtal u oder (Staats-) Raths, dessen vorn der Längenach offenes rothes Uebergewand mit langen weiten Ermeln nächsteinem hochstehenden Kragen, ein durchgängig blates Unterfutter erhielt,und dessen schwarze viereckige Mütze durch einen Rundhut mit breitergerader Krempe ersetzt ward (vergl. S. 733).

Ueberhaupt aber währten derartige Schwankungen im Einzelnenimmerhin noch bis über die Mitte des Jahrhunderts. Wie in Allem, sogriff auch hierin erst Ludwig XIV. unbedingt durch. Mit der gleichenStrenge, mit welcher er die Hofetiquette bis ins Kleinste feststellte, ver-fuhr er auch in diesem Punkte. Statt der mehr willkührlich behandeltenHoftracht' führte er, spätestens zu Ende der sechziger Jahre, eine eigeneH o f - Uni form, und ebenso, hinsichtlich der amtlichen Trachteine ganz bestimmte Ordnung ein. Beiden gemeinsam war eine auf dieErhöhung königlichen Glanzes abzweckende Pracht. Und sollte die Hof-Uniform alshabit ä brevet oder Abzeichen der Hoffähigkeit von allendenen, welche am Hofe Zutritt hatten, beständig getragen, die amtlicheKleidung hingegen nur bei Ausübung des Amts oder bei feierlichen Vor-kommnissen angelegt werden. In Betreff der Gestaltung unterschied sichdie Hof-Uniform von der sonst allgemein herrschenden Tracht wesentlichnur durch eine je nach dem Range besondere Farbe und Verzie-rungsweise durch Stickerei, Litzen-, Knopf- und Bandwerk hauptsächlichder Ränder und der Aufschläge (patte s), während die amtlichen Trach-ten im Ganzen, eben nur unter einer nun gleichfalls nach den Würde-graden bestimmt festgestellten Verschiedenheit in Stoff, Farbe undAusstattung, ihre Formen fortsetzten. Auch selbst noch bis weit überden Schluss des Jahrhunderts bestand die Amtstracht der höchsten Be-amten in langen Unter- und Obergewändern von rother, violetter oderschwarzer Färbung, theils mit, theils ohne Hermelin u. s. w., und dieder übrigen Beamten einerseits in einer Mischung jener seit Ludwig XIII -üblichen spanischen Gestaltungen mit der zu Anfang der RegierungLudwigs XIV. gebräuchlichen Bekleidung des Oberkörpers, anderseits inder überhaupt zeitgemässen Modetracht. So denn, sfbgesehen von den