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Schweizer Militär vom Jahr 1700 bis auf die Neuzeit / A. Pochon und A. Zesiger
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Die erste Spur einer gleichförmigen Bekleidung ist ein Ratsbeschluß von 1702, lautwelchem Zeugherr Werdmüller Grenadiermützen und vier Jahre später auch Grenadier-taschen anschaffen soll. Schon 1697 wurde der Vorschlag gemacht, die aus junger, ledigerMannschaft bestehenden Freikompagnien auf Gemeindekoffen zu uniformieren. Damalsmögen beim Fußpolk die ersten grauen Röcke aufgetaucht sein, während bei den ausnicht gepanzerten Reutern gebildeten Dragonern besonders rote Kasaken beliebt waren.So focht eine rote Dragonerkompagnie unter Rittmeister Meyer mit Auszeichnung nebeneiner Reuterkompagnie gegen die Innerschweizer an der Bellenschanze bei Wädenswil am 22. Juli 1712 (Coggenburgerkrieg).Dieser Krieg von 1712, bei dem immerhin an öre 100,000 Eidgenossen gegeneinander in Waffen standen und etwa 18,000 Zürcher , Berner und Bilfstruppen gegenWaldstätter, Luzerner , äuger und äbtisch-st. gallische Cruppen ins Gefecht kamen, dieserCoggenburgerkrieg, wie er nach seinem Ausgangspunkte auch genannt wurde, gab inZürich Anlaß zur vollständigen Neugestaltung des Heerwesens. Am 12. Januar 1713nämlich wurde das Zürcher Gebiet eingeteilt in 20 Quartiere oder Regimenter, vondenen jedes in 2 Bataillone zu 5 Kompagnien zerfiel; einem Quartier stand ein Quartierhauptmann vor. Die erste Kompagnie eines Bataillons hieß Freikompagnie und sollteals erster Auszug aus lediger, vermöglicher, leicht „abkömmlicher“ (zu hause entbehrlicher) Mannschaft bestehen; eine jede Kompagnie zählte 100 mit Feuersteingewehrenbewaffnete Mann. Die Reiterei sollte in 14 Kompagnien Dragoner zu 54 Mann zerfallen,ohne Helm und Brustpanzer, die Bewaffnung bestand nur noch aus Karabiner,einem Paar Pistolen und dem Seitengewehr. 7 Kompagnien Ärfillerie bedienten dieGeschütse auf den Schlössern Kyburg, Grünigen, Eglisau und Regensberg, die Bataillonsund die übrige Feldartillerie. Alle Wehrpflichtigen hatten eine kurse Rekrutenschule nonungefähr 10 Sonnfagen zu bestehen und nachher alljährlich einige Tage Ausbildung inder Kompagnie und 1—2 Musterungen von je zwei Tagen Dauer. Am 4. Mai 1723beschließen Rät und Burger, daß die obersten Behörden, die Geistlichen, Richter, Notareund verschiedene Beamte dienstfrei sein sollten; damit war die Reorganisation beendet.Es ist hier nur noch kurz einer zürcherischen Eigentümlichkeif zu gedenken: desPikets. Das eidgenössische Defensionale von 1668 verpflichtete Zürich zu einem Kontingentvon 1400 Mann Fußvolk, 84 Reitern und 4 beschützen für den „ersten Auszug“. Umder Pflicht leichter zu genügen, die ihm diese erste gemeineidgenössische Militärorganisation,eben jenes Defensionale, auferlegte, bestimmte der Zürcher Kriegsrat von vornhereinjene 20 Freikompagnien zum ersten flufbruch. Im Jahr 1733 wurde ein besonderes„Basler Piket“ errichtet, von dem wir aber nur seine Aufhebung Ende 1743 wissen.Am 27. November 1743 nun beantragten die Kriegsräte ein „handspiket“ einzurichten,bestehend aus den Freikompagnien und einem Viertel der gesamten übrigen Miliz,nämlich aus je zwei Ordinari-Kompagnien eines Quarfiers, also 40 Kompagnien Infanferie,dazu 3 Dragoner- und 2 Arfilleriekompagnien. Aus diesem großen Landpikef wurdeähnlich wie beim bernischen Sukkursregiment für Genf ein besonderes Sukkursregiment

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