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Lederriemen tragen: sie behalten die uniform von 1713. Am 25. März 1749 werdenden Artilleristen ihre grauen Tuchknöpfe aberkannt und gelbe vorgeschrieben, nebstgoldenen Hutborten. Sechs Jahre später verbieten die Kriegsräte Gold- und Silberbortenauf den Offizierskleidern, gestatten ihnen aber, die bisherigen blauen Westen beizubehalten.Unterm 1. April 1765 wird zum ersten und einzigen mal die Dragoneruniform erwähnt,indem den Rittmeistern eine einfache Fangschnur als Gradabzeichen auf der rechtenAchsel zu tragen gestattet wird.Die Bewaffnung bestand zu Beginn des Zeitraumes noch zum guten Teil ausMuskete statt Feuersteingewehr, Seitengewehr von allen Formen und Einsteckbajonett,ums Jahr 1740 ins Zürcher Zeughaus (Gewicht der Granate =4 Pfund).Baubitze-Schweiz. Landesmuseum in Zürich .das aber schon 1713 durch das „Heüpen“ - (Dillen-) bajonett erfett wird. Im gleichenJahr werden den Infanterieoffizieren Brustblätter und Spontone anbefohlen, wie sie sienoch 1770 trugen, von glattem unverziertem Stahl ohne Wappen, den WachtmeisternHellebarten. Von 1746 weg schafft das Zeughaus nur noch Gewehre mit eisernenbadstöcken an, später solche mit dem neuen französischen Schloß von Suhl und Lüttich ,geschäftet nach preußischer Art. 1749 sollen die Artilleristen haben: einen dauerhaftenSchnappsack, starke Hirschfänger mit Messinggriff, in der Scheide neben Messer undGabel, Zirkel und Kaliberstab eine Feile und eine Raumnadel, die Pulverhörner anstarken, gelben Riemen, anstatt wie vorher an roten Schnüren. Jeder soll eine Zünd-rute mit kunte und seinen eigenen Aufsatz zum Richten der Stücke besitzen.Im Zusammenhang mit diesem zweiten Zeitabschnitt müssen wir noch zweierArten von Truppen gedenken, die nicht in dem Begriff „bandmiliz“, wie die amtlicheBezeichnung lautet, unterzubringen sind: der Pörtler und der Winterthurer Staßtmiliz. Die