und Nachträgen verfügbar gewesen: 236 Kanonen, 27 Haubitzen, 38 Mörser, also 300Stück, darunter 100 in den Jahren 1778-83 neu gegossene.Einen großen Raum nehmen in der Ordonnanz von 1770 die Vorschriften über„Mond- und Armatur“ ein; bis ins kleinste genau werden Farbe und Schnitt der Kleider,Maße und Form der Bewaffnung gegeben. Die Infanterie ist nur noch mit dem zwei-lötigen Feuersteingewehr mit eisernem Ladstock, Dillenbajonett und meffingverziertemSäbel bewaffnet, das Lederzeug ist weiß, neu sind ein zwilchener Cornister mitschwarzem Lederdeckel und das Schlagband des Säbels; die Offiziere tragen noch dasSponton, das ihnen aber kurze Zeit darauf aberkannt wird, so gut wie den Wacht-meistern die Hellebarte. Der Jäger- und der Artillerieoffizier tragen Epauletten alsgradabzeichen, der Dragoneroffizier eine Fangschnur auf der rechten Achsel. Die JägerC.D.Rote Mütze der Pörtlergrenadiere um 1740.Schweiz . Landesmuseum in öürich.vom Feldweibel abwärts führen alle den gezogenen Stuber als Fernwaffe und denHirschfänger als Seitengewehr, der bald auch der Artillerie anbefohlen wurde. Die uniformder Infanterie blieb die gleiche, nur daß Offiziere und Mannschaft den hellblauen Rockmit blauer Wette und gleichen Hosen tragen sollen. Die Artillerie erhielt dunkelblaueMontur mit roten Garnituren, die Dragoner dunkelblaue Röcke mit gelben Westen undlederfarbenen Bosen; nur die Turbental- Kyburger Dragoner sollten ihre roten Röckemit gelben Kragen, Auf- und Ueberschlägen behalten dürfen. Die Jäger wurden dunkel-grün gekleidet und sollten schwarzes Lederzeug haben.Mit wenigen Aenderungen behielt die Dragonerordonnanz von 1791 die Vorschriftenvon 1770 bei, nur daß das Lederzeug gelb sein sollte. So sind die Zürcher Milizen1792 Basel und 1798 Bern zu Hülfe gezogen. In diesem Jahr machten französischeBajonette der eidgenössischen Kantonalherrlichkeit ein Ende und im Sommer 1798schuf die eine und unteilbare helvetische Republik ein neues Einheitsheer, ein solches,
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