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Helvetia Sancta, H. Schweitzer-Land : das ist, ein Heiliger lustiger Blumen-Garten, und Paradeiss der Heiligen, oder Beschreibung aller Heiligen, so von Anfang der Christenheit in Heiligkeit des Lebens, und mancherley Wunderwercken, nicht allein in Schweitzerland, sondern auch an angräntzenden Orthen geleuchtet samt einen Zusatz der Heilig-Sprechung des Heil. Bruder Clausen/und Heiligen Martyrer Fidel, wie auch mit einem ausführlichen Register aller Heiligen / zusammen gezogen, und beschriben durch weyland den Ehrwürdigen, und wohlgelehrten Herren, P.F. Henricum Murer, der Carthauss Ittingen Profess, und Procurator, etc.
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Beichtiger zu St. Gallen. , 187

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Kuchen zu verfügen. Darauß ver-merkte Balbulus wohl/ daß er einHimmelisch Gesicht gesehk hatte / qien-ge widerum der Kirchen zu / fiengevor Freuden an zu Weinen / undspräche das Te Deum Laudamus. Andem Morgen als Rapertus Notkerumfragte / ob er ihn zu Nacht hab wollenauffwecken ? erzehlet er ihme was er ge-sehen / und gehört hab. Darab Rarpertuö / und die andern Brüder / so sol-ches auch bald vernohmen/ höchsteFreud empfangen.

Als aber dem H. Notkero seine be-ste Freund/ und Mitbrüder Rapertusund Tutelo / zween hochgelehrte / undGottseelige Männer gestorben / enk-schluge er sich aller Sachen/ die ihn hiezeitlich belustigen könnten/ und wendrte sich zu dem ewigen / und übte sichnoch stärckerin allen Tugenden/ vilemBetten / und Himmelischen Betrachtun-gen/ daß er zu höchster Vollkomenheitkäme/ und weil er nunmehr ein hohesAlter erreicht hatte / und von Alterswegen Blind/und übelmögend worden/hat ihne endlich ein strenges Fieber an-gestossen/ und als er vermerckte/ daßsein Sterbstündlein herzu nähere / undvorhanden wäre/ liesse er sich mit denheiligen Sacramenten deß Altars /rechter Beicht / und lctsten Selung ver-sehen. Seine Bruder hat er GQtt/und den HH. Patronen Gallo/ und-Vthmaro / sich aber in ihr Gebett be-fohlen / und bald darauffseinen seeligenGeist auffgeben/ im Jahr nach ChristiGeburt 912. den 6. Tag Aprill. SeinLeib würd in S. Johannis Baptistä /und deß heiligen Apostels Pekri Capellbegraben / an der Seiten gegen demAuffgang der Sonnen. Nach deß hei-ligen Norkssri Absterben/ ist sein Hei-ligkeit von GQtt durch vil Miracula/oder Wunderzeichen erkläret worden.Dann gleich nach dem sein Leib ehrlichbegraben würd / fienge an ein grosseDränge deß Volcks zu seinem Grab zu-muffen / den Heiligen anzurüsten / man-cherley Opffer darzubringen/ und durchdessen Fürbitt allerley Hilff von GOttöubegehrö / wie dann deren ein grosseAnzahl / in ihren Anligen erhört / undvon K'ranckheiten / und anderen Ge-bresten / in die 600. Jahr lang erle-diget worden. Dahero dann Wey-Ad Franciscus/ Abt des Gottshauß;p- Gallen / auf der seinigen / und anr,brn andächtigen Leuthen anhalten /beym Heil. Römischen Srullum Nvlkeri Beatification anzuhal-verursachet / seynd demnach außdeß andern Römischen Bischoffs/undLapsts Bewilligung / und Beselchun ^»yr Gnaden Hugonem damahlenk. F , Murer, Dw H. Schweitz.

Vischoffzu Costantz/ Schreiben abgan-gen/ durch die hierzu verordnete Com-missarien förmliche Proceß angesehen /öffentliche Patenten / und Citationenangeschlagen / und darüber bey viertzig/und hundert Persohnen / so von S.Notkeri Wunderrhaten Wlssenschafftgehabt / und theils an ihren eygnen /und der ihrigen Leibern erfahren / mitEyden beladen ordenlich verhöret / undihr Ausfag in öffentliche Instrumenta/und Schrrfften gebracht / und verfassetworden. Lerstlrch auch Notkerus indem Jahr deß Herren 151z. den 4.Weinmonat, so weit bearificiert/ undheilig erkläret/ daß sein Festtag in demGottshauß / und Statt <e>. Gallen /und zugleich auch m allen andern Kirchkund Capellen / so demselbigen Gotts-hauß Sr. Gallen u.iderworffen / aufbestimten Tag Jubilare/ den drittenSonntag nach Ostern ( gleichwohl erden 6. Aprill gestorben) von männig-lichen mit Messen / und andern Gött-lichen Aemptern / wohl möge celcbrie-ret/ und gehalten werden. Welchesdann alles die hochwürdigste Kongre-gation der H. Römischen Kirchen Car-dinal / 6e ritibus praefectorum , dahin/und weiter erkläret / daß in obange-regten Orthen / und Kirchen under demNahmen/ und Gedachtnuß B. Notkeri/Altär/ und Kirchen aufgerichtet/ undgeweyhet werden; Sein Notkeri Nahmauch in den Litaneycn/ Collecten/undandern öffentlichem Gebett / zu allenZeiten/ und Tägen deß Jqhrs/ auchMessen oder Votiva von ihme wohlkönnen / und mögen genehmen / undvon männiglichen gelesen werden.- Sogeschehen zu Rom den 16. Mertzenim Jahr 1624: mit undergezognerHand / und Sigil der Hochwür-digsten Herren Francisci Mariä Car-dinalis de Monte / Pontificatus Ur-bani VIII. Anno primo.

Ehe aber dise Notkeri Erhebungan die Hand Anno 151z. genohmen/hatman um das Jahr 1500. zu zelten AbtsGothardi / so ein Edler Giel von Giebsperg / das Grab deß H. Notkeri inS. Petri Capellen eröffnet / solches znerneuern / und was höher / und schem-bahrer zuerbauen. Da seynd seineGebein gantz Weiß/ und unversehrt /nach sechshundert Jahren / die sie indem Grab / und steinern Sarch gclkgen / erfunden / und von denen einlieblicher Geruch gangen / dergleichenniemahl an disim Orrh gespürt,wor-den. Hierzwifchcn entstunden in al-len Landen islwdllche Empörungen /darvon die Kirchen / und Gotthäuser/sonderlich aber S. Gallen dmch Feur/Aas Raub/

Cs p. 7.