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Meß-Opfer und Gebett die Gnad begeh-ret/ das Hochwürdigiste Sacrament indem Leben allzeit würdig zu empfangen/besonders aber vor dem letsten End als ei-ne krafftige Weegzehrung in die Ewigkeit.
6. Nach dem Tod wird für ein jedenEinverleibten eine dreysigtagige Andachtin dem Instituts verrichtet.
7. Bis zu gäntzlicher Erlösung aus demFegfeur schencken und opferen auf dieSchwestcren oder Kloster-Jungfrauen fürdie verstorbene Bundts - Genossene ihr ohn-unterbrochencs Gebett/ samt allen übrigenAndachten und guten Wercken.
8. Auch das tägliche heilige Meß-Op-fer wird für die Verstorbene so wohl/ alsLebendige aufgeopferet.
9 . Die Bundts-Genossene sollen sichbefleißen eines lebendigen Glaubens/ EH--renbietigkeit/ und Andacht gegen dem hei-ligisten Sacrament/ auch trachten dessenVerehrung auszubreiten/ und zu vermeh-ren.
10. Unter der Octav des heiligen Fron-
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