Es wirdzweytens verbothen: diesen heilig,sie» Namen zu entheiligen, und unnüyiich zuführen.
Man ehr den Namen Gottes, wenn mani. Denselben ohne Noth und Ehrerbietbigkeitnicht aussyricht. 2. Wenn mau durch einen recht,massigen Eid Gott zum Zeugen anrufet, um eineWahrheit zu bestättigerr. z. Wenn man die Ge-lübde, die man Gott gemacht hat, treu erfüllet.
Man entehret den Namen Gottes überhauptdurch alle Sünden; §) insbesondere aber
r. Durch Die Gotteslästerung: da manvon Gott, von der wahren Religion, oder vonden Heiligen Gottes verächtlich redet.
2. Da man ohne Noth, oder gar fälsch«lieh schwört.
z. Da man die Gott gemachten Gelübdebricht.
Schwören ist an sich selber nicht bös,sondern eine Reiiqionshaudlunq, durch die manbekennet, das man von der Allwissenheit, Ge,rcchtigkeit, Macht und Wahrheit Gottes, denman zum Zeugen anrufet, überzeuget sey.
Es werden aber dazu drey Bedingntsse er-fordert: i. Daß alles, was man beschwört,wahr sey; 2. Daß man nur in wichtigen Din,gen mit Vorbedacht, und Ueberlegung schwöre;z. Das man sich durch Schwören nur zu erlaub«teu und gerechten Dingen verbinde. K)
Man
! r) Der du dich des Gesetzes rühmest, und Gott durchNchertrettunq des Gesetzes verunebrest. Röm. II- -z.K) Du sollst schwören in Wahrheit, jm Errichte, unSin Gerechtigkeit. Ierem. tV.