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zn behalten , oder dem Nächsten einen Scha-den an seinen Gütern zu verursachen p).
Dieses geschieht durch Diebstahl, Betrug,Zurückhaltung des fremden Gutes, durch Wu-cher, ungerechte Vergleiche, betrügerische Hand-lungen, Käufe und Verkäufe, Güterzüge undandere Beschädigungen des Nächsten an seinemVermögen, und an seinen Rechten.
Wider dieses Geboth versündigen sich nichtnur Räuber, Diebe und Wucherer rc. sondernauch i. Kaufleute, die nicht gerechte Waaren,Maaß und Waage haben, und höher verkaufe»als billig ist. 2. Spieler, die mir Betrüge ge-winnen. z. Leute, die Schulden machen, ohneWillen selbe zu bezahlen. 4. Leure, die Gestoh.lenes verhehlen, oder an sich kaufen. 5. Obrig-keiten, die die Unschuldigen unterdrücken. 6 .Unterthanen, die die schuldigen Abgaben nichtbezahlen. 7. Taglöhner und Handwerksleute,die ihre Arbeit nicht treu und fleißig verrich»ten. 8. Eheweiber, Kinder, Dienstboten, wen»sie im Hauswesen, ohne Wissen und Willen desHausvaters etwas entwenden.
Es läßt sich nicht so leicht bestimmen, wieviel zu einem Dtebstah! erfordert werde, daßderselbe eine Todsünde sey.
Den Herrschaften bald da, bald dort etwasentziehen, unter dem Vorwande, daß die Kostund der Lohn der Arbeit nicht gemäß sey;oder auf andere Art sich heimlich bezahlt ma»chen, ist niemals erlaubet.
_ E r Sonst
r).Du sollst deinem Nächsten kein «»recht thun, noch
rb» mit Gewalt unterdrücken, revit.Xlnc.lz»