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Die Lehre der katholischen Religion : oder der erklärte Katechismus
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Sonst bleiben Kleinigkeiten kleine Sünden,wenn man den Willen nicht hak, sie zu wieder»Holen , bis sie ein merkliches ausmachen.

Leute, die etwas finden, oder sonst srem,des Gut besitzen, handeln ebenfalls wider die-ses Geboth, wenn sie es nicht zurückgeben.

Zur Vergütung eins? gemuchrenScha-Hens, nnd zur Ersetzung des s emden Gu-tes find alle jene verbunden, die den Nächstenbeschädiget- oder sein Gut mit, oder ohne ihreSckuid besitzen. Will man nicht ersetzen, oderzurückgeben, so sündiget man; und die Sündewird nickt nachgelassen, bis alles seine Richtig-keit hat g).

Das gestohlene Gut muß nicht nur jener,der es gestohlen hat, sondern auch seine Erben,und ein jeweiliger Besitzer zurückstellen. Hatman es nicht mehr, so muß man es mit Geldersetzen; hat man nicht so viel Geld, als dazunöthig ist, so ersetze man es nach und nach;kann man auch dieses nicht ihun, so muß manwenigstens einen ernstlichen Willen haben, die-ses zu thun, wenn man könnte, und sobaldman im Stande seyn wird.

Den zugefügten Schaden sind auch alle jene,und zwar ein jeder aus ihnen insbesondere,und im Falle es andere nicht thun würden,gänzlich, zu ersetzen schuldig, die mittelbar

oder

4) Wenn der Gottlose das Pfand, und was er geraubetbar, wieder zurück giebt, und wandelt in den Gebothendes Lebens, und thut nichts Unrechts, soll er des Lebensleben, und nicht sterben, Ezech. xxxm, 14.15.

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