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ehe man schlafen geht. Sie tilget alle SündenLey denen, die keine Gelegenheit und doch denWillen haben, so bald es möglich ist zu beichten.
IV. Die Beichte tK eine reumürhiqe An-klage seiner Sünden, vor einem zum Veichthö-ren verordneten Priester, um von ihm losge-sprochen zu werden.
Die Beichte soll ganz, demüthig, auf-richtig, bescheiden und heimlich seyn.
Sie ist ganz, wenn man alle und jedeTodsünden mit derselben Zahl, unterschiedenenGattungen und Umstanden, die selbe merklichvergrößern, anzeiget.
Der eine Todsünde verschweigt, der beich-tet nicht nur ungültig, sondern begeht noch über-htn ein gräuliches Sacrilegium, weil er das hei«lltge Sakrament entheiliget. Er muß dahernicht allein die verschwiegene Sünde beichten,sondern sie auch anklagen:
1. In wie vielen Beichten er solche ver.schwiege» habe.
2 . Muß er sowohl alle Beichten, welcheer nach verschwiegener Sünde verrichtet, alsauch die Beichte selbst, in welcher er eine schwereSünde verschwiegen, vollständig wiederholen.
z. Er muß beichten, ob und wie oft erin diesem Zustande das allerheiligste Sakra-ment des Altars empfangen und ob solches auchum die österliche Zeit geschehen.
4- Er.muß sagen, ob er in diesem Zustandeauch andere heilige Sakramente empfangenhabe.
Der eine Todsünde tir beichte« vergißt, -er
-eich-