Die 2z. Kinderlehre. 159
^ auch einer nicht halten/ wenn ers schonmit einem Schwur verlobt hätte.IVenn einer ein Gelüdd thäte/ daß. " er heirakhen wolle?
1/ - Ein solches Gelubd gilt nicht; wennman etwas Gutes verspricht/ so mußit es besser seyn, als dessen Widerspiel/r, und muß das nicht verhindern, was bes-ser ist, als das Versprochene sechsten,? sonst nimmt GOtt das GMbd nicht an.
^ Soll man die Gelübde halten?
ls Ja: Und zwar in großen Sachen bey' einer Todsüvd.
Ist es eine Sund, sie lang auf-schieben ?
vt Ja: Und zwar wird die Sünd jerd länger je größer. Wann du etwas versö- lobt hast, so verweile nicht / es zu halsten. Ecclest z. v. z.
Wenn einer siarbe, und hatte seinsi- Gekübd nicht entrichtet?
ne Der könnte nicht ehender in Himmelzu < kommen, bis es entweder entrichtet,oder im Fegfeuer abgebüßt wäre, wenn, ? er es nicht durch guten Willen, Reu,
> und Leid, oder sonsten im Leben d<ves von absolviert worden.
Sevnd