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Englische Kinder-Lehre, mehrestens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritius Geiger, Capitularherrn des Hochfürstlichen Gotteshauses St. Gallen, gewesenen Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurze Fragen zusammen gezogen, und in 52. Kinderlehren abgetheilet : sammt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Feste Christi, Mariae, der heil. Patronen, und Kirchweihe / durch Herrn Johann Georg Schenckle, des Löbl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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Die 2z. Kinderlehre. 159

^ auch einer nicht halten/ wenn ers schonmit einem Schwur verlobt hätte.IVenn einer ein Gelüdd thäte/ daß. " er heirakhen wolle?

1/ - Ein solches Gelubd gilt nicht; wennman etwas Gutes verspricht/ so mußit es besser seyn, als dessen Widerspiel/r, und muß das nicht verhindern, was bes-ser ist, als das Versprochene sechsten,? sonst nimmt GOtt das GMbd nicht an.

^ Soll man die Gelübde halten?

ls Ja: Und zwar in großen Sachen bey' einer Todsüvd.

Ist es eine Sund, sie lang auf-schieben ?

vt Ja: Und zwar wird die Sünd jerd länger je größer. Wann du etwas versö- lobt hast, so verweile nicht / es zu halsten. Ecclest z. v. z.

Wenn einer siarbe, und hatte seinsi- Gekübd nicht entrichtet?

ne Der könnte nicht ehender in Himmelzu < kommen, bis es entweder entrichtet,oder im Fegfeuer abgebüßt wäre, wenn, ? er es nicht durch guten Willen, Reu,

> und Leid, oder sonsten im Leben d<ves von absolviert worden.

Sevnd