r6o Das dritte Hauprstuck.
Sexnd die Erden schuldig selbeszu entrichten?
Ja: Wenn der Verstorbene etwasGeld, oder Geldes werth verlobt hät-te ; wenns aber nur Bethen, oderWalfahrten wären, seynd die Erben-war nicht schuldig solches zu verrich-ten ; thu?, aber des Verstorbenen See!großen Nutzen, wenn sie dieselbe ver-richtn,
SoU man auch Gelübde thun?
Nicht leicht ohne Vorw ss.n desBeichtvaters, besonders in schwerenSachen.
Die 24. Kinderlehre.
Don dem -ritten Gebothe
GOtttö.
welches ist das dritte Geboth?
Uu sollst Sormmnd Feyertckg hei-« ligeu.
Was gebiethet dieß Geboth?Daß wir an Sonn - und FeyertägenGQtt recht dienen sollen; weil sichGOtt, füroehmlich diese Läg zu seinerEhr vorbehalten hat. Wir