r68 Das dritte HauprstücV.
men, gemeiniglich von ihren Kindern da?bösers leiden müssen, als sie den Aelr treLern gethan haben. nie
Wenns aber eben Stlefältern ftpnd? PL
Man kann sich gleich so wohl tödtlichwider dieselben versündigen, weil sie anstatt der rechten Aeltern ftynd; gleichwie auch die Srrefältern sich sehr an den einStiefkindern versündigen können. in
Was gebiethet dieß Geboth den de
Aeltern? gei
Alles das ihren Kindern zu thun, Swas ihnen an Seel und Leib nutz und füinothwendig ist: Als, sie ernähren in te>die Schule schicken, Handwerke lernen l
lassen; versorgen und auszusteuern:mehrestensaber stein der Gottesfurcht,und Tugenden zu erziehen. sai
Was verbiethet es den Aeltern ? i ari. Ueber die Kinder nicht zu fluchen, ^weil solche Flüch gar oft angehen. 2 . ^
Sie zum Bösen anzuweisen; oder dieß ^ beihnen zu übersehen, z. Ohne Qbsorg ' Hsie in Leibs, oder der Seelen - Gefahr leiren, gleich gehen, und hinweg laufen la
lassen, rc.
Was ftynd das für Sünden ?Gemeiniglich Todsünden ; es wäre i L
dann ^