Die 25. Linderlehre. 169
ern bann / daß es gar geringe Sachen an-kiel- treffen würde, oder die Aeltern esnicht erwehren könnten,rd? wenn die Aelteren ihre Rinder wüe-lich den heißen kleine Sachen
! an stehlen, rc. ?
eich Es kann den Aeltern gar geschwindden eine Todsünd seyn, obschon die Kinderin solchem Stehlen nur läßliche Sün«en den thun; weil es gleich große Aer-geruuß giebt, und die Kinder größereun, Sachen auch angreifen; weil sie nichtsund für Günd halten, was ihnen die Ael-r in reren befehlen.
neu Was gebiethet dieses Geboth denrn: Unterthanen?
cht, Gleichfalls Ehr, Liebe, und Gehor-
sam gegen die -Obrigkeiten; weil sie? i an statt G-Ottes seyud.en, Was verbiethet es ihnen?
2. Wider die Obrigkeit zu murren / res)ieß - bellieren, Zoll, Anläg, und anderesorg l Obrigkeitliche Erkänntnussen ihnö nichtsah- leisten, sportlich wider sie reden, aus-sen lachen, rc.
Was für Sünden sexnd dieß?
?. In großen Sachen seynd es allezeitsare: Todsünden.
M ^ Schenckle, Rinderl. D WaS