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Englische Kinder-Lehre, mehrestens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritius Geiger, Capitularherrn des Hochfürstlichen Gotteshauses St. Gallen, gewesenen Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurze Fragen zusammen gezogen, und in 52. Kinderlehren abgetheilet : sammt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Feste Christi, Mariae, der heil. Patronen, und Kirchweihe / durch Herrn Johann Georg Schenckle, des Löbl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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L72 Das fünfte Hauprstück.

Wer sündiget mir Theilhafrig-machen?

Der eine Süod mit andern verrich-tet : Als i. Der den Diebstahl mit an-dern theilt. 2. Der gestohlne Waarkauft. z. Der ungerechtes Gut besitzt,welches andere gestohlen haben. 4. DerSchelmen, und Dieben, rc. Unter-fchlarrf giebt, rc.

wer sündiget mit Vertheidigen ?

Der nicht leiden will, daß die Sün-> den gestraft werden, oder auskörnen;also sündigen auch die Aektern, die da-wider seynd, wann die Schulmeisterihre Kinder strafen, rc.

Wie muß man fremde Sündenbeichten?

i. Muß man sagen / ob, und was fürLodtfünden es gewesen seyn. r. Wieviel daraus erfolget seyn. Zum Exem-pel: Der unkeusche Wort geredt hat;muß sagen, wie viel es Leut gehört ha-ben, die sich daran Hütten ärgern kön-nen , rc. Oder der geheißen hat stehlen,muß sagen, wie viele Personen es ge-wesen seyn/ denen ers befohlen.