L72 Das fünfte Hauprstück.
Wer sündiget mir Theilhafrig-machen?
Der eine Süod mit andern verrich-tet : Als i. Der den Diebstahl mit an-dern theilt. 2. Der gestohlne Waarkauft. z. Der ungerechtes Gut besitzt,welches andere gestohlen haben. 4. DerSchelmen, und Dieben, rc. Unter-fchlarrf giebt, rc.
wer sündiget mit Vertheidigen ?
Der nicht leiden will, daß die Sün-> den gestraft werden, oder auskörnen;also sündigen auch die Aektern, die da-wider seynd, wann die Schulmeisterihre Kinder strafen, rc.
Wie muß man fremde Sündenbeichten?
i. Muß man sagen / ob, und was fürLodtfünden es gewesen seyn. r. Wieviel daraus erfolget seyn. Zum Exem-pel: Der unkeusche Wort geredt hat;muß sagen, wie viel es Leut gehört ha-ben, die sich daran Hütten ärgern kön-nen , rc. Oder der geheißen hat stehlen,muß sagen, wie viele Personen es ge-wesen seyn/ denen ers befohlen.