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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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19
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Die (lästerliche Drstiplin. 19

Ein Religioß underwürffet sich Gottnicht nur dem Werck nach / sonderauch seinem Gewalt nach/und opfferetdemselben ferne Freyheit freywtllrglichauß sich selbsten auf. (^) Gleich wiehöcher zu achten ist/ wann man einemden Baumb mit sambt der Fruchtschcncket/dann die Frucht allein: Wernit verlobet/der gibt allein die Fruchtder Tugenden; wer aber verlobet/dergibt GT)tt auch den Baum selbsten/nemblich den Willen/und dre Freyheit/daß er was anders/als was er verlobt/noch wollen / noch thun kan. (/-)Dammb sagt ^UZUÜMUS : EB solle dichnicht gereüwen/daß du gelobt hast/jaerfreüwe dich/ daß dir jetzund nichtmehr zugelassen ist / zu thun / was dirzu deinem Schaden ohne Gelübt zuthun/ erlaubt gewäsen Ware.

Derohalben greisse die Sach uner-schrocken an/ und erfülle das Gelübtin der That/der wird dar;» verhülss-lich seyn / der unsere Gelübt begehrt.Glnckfeelig ist die Nothwendigkeit/ dieuns zum bessern antreibet.