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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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38
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z 8 Die Llostcrliche Disciplin.

könte under ihnen noch weder die Ei-nigkeit / noch weder die Llebe bestehen.Was ist das Drdens - Kleyd cmesGeistlichen als eine Verachtung derWelt? Wie verachten aber sie dieWelt/wann etwelche in den Klösterndas Gold suchen? Vnr> der Hrckge kui-xsnrius spricht: Der jenige soll und

kan Nicht für ein Reltgioß gehaltenwerden/ dessen Will Eigenfchasst hat.

Der Hris. lancier pcr^rössercc diß noch mehr :

Das Eigenthumb / welche man inden Klöstern für ein so grosses Lasterhaltet/ meyde du als eine Pest. Dtßist fürwahr ein Geistlicher Ehebruch/dieweilen durch die Boßheit der miß-gebrauchten Sach die Unversehrlich-keit deß guten Gewissens besudletwird. Diß ist ein Diestahl/ weilen erdas jenige / was im Kloster allen ge-mein ist / understehet / und befrechet/verborgen zu halten / ohne daß solchesandere müssen ; und das / was er mitallen öffentlich brauchen solte / Diebi-scher Weiß verbieget. Vnd ein wenigbesser linden /fügt er bey : Das Übel einer