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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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Die (^lästerliche Disciplin. 51

also die Starcke in kein Hoffart auß-schlage/muß sie mit dem Saltz der De-muth wohlgeschmackt gemacht wer-den/oann starckmüthig gehorsamb seynnichts rst/wann man darbey hoffärugist.

(7) Wann aber einem Brudervilleicht schwäre Ding auffcrlegt wer-den? Der Heilige t-eo antwortet : f^,) III-lerliebfte/es ist den Demüthigen nichtszu schwär / und den Sanfftmüthigennichts zu hart / und alle Gebort wer-den ohne Beschwärd gehalten/ wanndie Gnad ihre Hülff vorstrecket/ unddie Gehorsame den Befelch linderet.Lernarclus bringt bey : (^) Wann du an-fangest/das anbefohlne überdrüßig zuübertragen / wann du deinen Vorge-setzten urtheilest/wann du im Hertzenmurmlest/obwohlen du äusserlich dasanbefohlne erfüllest / so ist doch dißnicht erye Tugend der Gedult/ sondereine Verhählung der Boßheit. Eserinneret käsilius : (/-L) §>er wird dasanbefohlene nicht mit Beschwarden verrich,rar / obwohlen harte Ding anbefohlen wurden/

D 2 wann