52 Die klösterliche Disciplin.
wann er steiff alaubet/daß die Verheissungen Gok,rcs wahrhassc seyen / ncmblich/ daß das LcydenLiser Zeit mehr würdig sey zur zukünfftigenGlory.
Wann aber einem unmögliche DingO) auffgeburdet werden ? Der mag dieBrsachen seiner Bnvermöglichkeik deme wohlvorbringen / der ihme zugebieren hat/aber in Ge-dulc/ nicht mit Vngcstümigkcit. (^) Es
sey dem / wie ihm wolle / die vEomne
Gehorsame hat kein Gesa^/ wird in keine Schrän-ken eingeschlossen/ist nicht vergnügt in der Eng«der Profession , sonder erstrecket sich mit bestemWillen in die Lange der Liebe / und auss allesdas,was anbefohlen rvird/mit freywilligem Muchnicht achtend die Weiß deß Gebotts. Die Än-derwindling machet ossenbahr die Meynung undWillen deß gehorsamen. Vil gebottene unmüg-Uchc Ding Hai die Gehorsame glücklich zum Endgebracht / da GOkk als der Zuseher der Gehorsa-men/ihnen die Krässtcn dargereicht hat.
Die Ungehorsame ist eine Hur-tigkeit deß verstocklen Hertzens / daßdu dem jenigen/ deme du die Gehorsa-me schuldig bist / nicht folgen wüst.s/1 Es ist kein grössers Übel / danndas Übel der Ungehorsanien. AlleinNicht em jede Aberkrektung deß Gebotts ist eine