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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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53
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Die klösterliche Distiplin. 5Z

wahrhaffre Lasterhaffte Vngehorsame/sonder als,kann/wann man widerspennig ist/und nicht ge,horsamen will. iFF- Die Kranckheit derUngehorsame aberkombt her von demHochmuth der Hoffart. Gleich wie derEyler auß einem Gcschwar fiiesset/ also auch dieVerachtung von der Hoffart. Dise

aber wird auff dreyerley Weiß heilgemacht/nemblich durch ein Pflaster/durch die Salbe / und mit dem Eisen.

Das ist / durch das Beyspihl der guten Wer,,cken/ durch das Wort der Ermahnung/ und,durch die Züchtigung der Verbesserung.

Der eigene Will ist ein so grosses Vbel/ durchwelches geschieht/ daß deine gute Werck dir nichtverdienstlich und gut sind : Derowcgen mahnetwiederumb Lsmachus: (d/) Es höre auffder eigene Will / so wird nicht mehrseyn die Hüll.

M-) Es ist aber die Gehorsame ein

vollkomne Verlaugnung deß Leibs und der See-len/ein frcywilliger Todt / ein Leben ohne Sor-gen/ein Schiff, farch ohneVerlurst/ eine Be,grabnuß deß eignen Willens. ///) Dem eige-nen Willen aber absagen / ist wie eine

Mutvcrgiessung eignen Blucs/wird dem Men-schen für ein Schlacht, Opffer angerechnet.