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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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112
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HL Die «klösterliche Disciplin.

mir nicht zu essen geben: Ich habe ge-dürstet / und ihr habt nach nicht ge-tranckt. Tnd das/ was nachfolget: (c)Dieweilen der jenig verflucht ist/ derden Dienst Gottes hinlaßig verrichtet.

Die Vrsach dises strengen Ä-rcherls ist:

Dieweilen die Mönch/ die sich allesHaab und Guts beraubet haben/war-hafftig Arme sind/ und auch wahreGlieder Ahristi. Dnd dammb werden diegeizige und hinlaßige Kellner / welche den Brü,dern die nothwendige Ding nicht anschaffen/eben dasselbe Drtherl der Verdambnuß mit denjenigen auff sich laden / welche die Arme / undBrdürfftlge nicht erlabet / und die übrige Wcrckder Barmherzigkeit verhinläßiget haben.

(s) 8.kaliI.R,eg. c. n;. (^)lVlLck. fc)ttieron. s«t) 8. LM. incerrog. z^s. kus.Oispur.

Das 4. Capitel.

Von den Priestern deß Alosters.

(-) §)Ieweilen die Priesterliche Wür-digkett under allen Ehren diegröste Ehr ist / welche die Menschenhaben/derohalben damit eine so grosse

Wür-