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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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186
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i86 Die Lästerliche Distiplin.

welche Work spricht ekr^5o6omu8: (^) Soverbessere dann deinen Bruder / abermitSanfftmuth/ und lege die Schuldvilmehr auf die Anfechtung deß Teüftfels/ als auff die Htnlaßigkeit seinerSeelen.

^uZuttina8 ermähnet uns: (/) Wir sol-len nicht über ein jeden das Urtheilfallen/er seye dann überzeuget / oderer habe seine begangne Ubelthat selbstbekennet. Beyde sind zwar Beschul-digte/ dannoch aber solle über beydenicht ein gleiches Urtheil gefallet wer-den. Wer sein Ubelthat selbst beken-net/ der suchet darfür ein Mittel; werdessen überzeuget ist/ der nimbt dieVerbesserung ungern an. Dte Wun-,den werden leichtlich geheylet/ wannsie vom Bluet noch frisch sind; dieveraltete/wann der Artzt nicht klug-sinnig handlet / betriegen ihne. Hastdu gesündiget / so bekenne nicht nurallein dein Schuld/ sonder klage dichselbsten an/(«-) und erzehle du zuerstdeine Sund/ auf daß du gerechtferti-get werdest. Die selbst-eigene Ankla-

gung